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Dein Deutschland

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ein Lohnsteuerhilfeverein.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welche Frist gilt

    Das musst du tun:

    1. Musst du eine Erklärung abgeben, hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Die Erklärung für 2025 war bis zum 31. Juli 2026 fällig (§ 149 Abs. 2 AO).
    2. Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein gilt für 2025 der 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO).
    3. Gibst du freiwillig ab, etwa um Geld zurückzubekommen, hast du 4 Jahre Zeit (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, § 169 AO). Dann brauchst du keine Verlängerung.
  2. Schritt 2

    Verlängerung beantragen

    Das musst du tun:

    1. Beantrage die Verlängerung beim Finanzamt, bevor die Frist abläuft: online in Mein ELSTER mit dem Antrag auf Fristverlängerung oder schriftlich.
    2. Nenne einen Grund, etwa Krankheit oder fehlende Unterlagen, und einen neuen Termin. Einen Anspruch auf Verlängerung hast du nicht. Das Finanzamt kann sie mit Auflagen versehen (§ 109 Abs. 1 und 3 AO).
  3. Schritt 3

    Mit Steuerberatung

    Das musst du tun:

    1. Über die längere Beraterfrist hinaus verlängert das Finanzamt nur, wenn dich kein Verschulden trifft. Ein Versäumnis deiner Beraterin oder deines Beraters zählt wie dein eigenes (§ 109 Abs. 2 AO).
  4. Schritt 4

    Frist schon vorbei

    Das musst du tun:

    1. Gib die Erklärung so bald wie möglich ab. Das Finanzamt kann die Frist auch rückwirkend verlängern (§ 109 Abs. 1 AO).
    2. Gibst du eine Pflichterklärung erst mehr als 14 Monate nach Jahresende ab, setzt das Finanzamt in der Regel einen Verspätungszuschlag fest: für jeden angefangenen Monat 0,25 % der Steuer, die nach Vorauszahlungen und Lohnsteuer übrig bleibt, mindestens 25 €, höchstens 25.000 € insgesamt. War die Frist verlängert, bekommst du Geld zurück oder ist die Steuer null, muss das Finanzamt keinen festsetzen. Im Einzelfall kann es das trotzdem (§ 152 AO).
    3. Außerdem kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen oder deine Einkünfte schätzen.

Quellen:ELSTER: Antrag auf FristverlängerungFinanzverwaltung NRW: Abgabefristen§ 109 AO§ 149 AO§ 152 AO

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