Kindesunterhalt beim Jugendamt beurkunden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was das bringt
Das musst du tun:
- Der Elternteil, der Unterhalt zahlt, verpflichtet sich in einer Urkunde beim Jugendamt dazu. Das geht, solange das Kind jünger als 21 ist (§ 59 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
- Unterwirft er sich darin der sofortigen Zwangsvollstreckung, ist die Urkunde ein Titel. Zahlt er nicht, kann gepfändet werden, ohne Gerichtsverfahren (§ 60 SGB VIII).
- Schritt 2
Wo und was es kostet
Das musst du tun:
- Beurkunden kann jedes Jugendamt, nicht nur das am Wohnort (§ 87e SGB VIII). Vereinbare vorher einen Termin und bring deinen Ausweis und die Geburtsurkunde des Kindes mit.
- Die Beurkundung ist gebührenfrei. Dort kann auch die Vaterschaft anerkannt werden.
- Schritt 3
Der Betrag
Das musst du tun:
- Den Unterhalt könnt ihr als festen Betrag beurkunden oder dynamisch als Prozentsatz des Mindestunterhalts. Dann steigt er mit der Altersstufe des Kindes (§ 1612a BGB).
- Beim Berechnen hilft dir das Jugendamt mit einer Beistandschaft.
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