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Dein Deutschland

Unterrichtungsnachweis der IHK

Amtlich: Unterrichtung für Gastwirte

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür

    Das musst du tun:

    1. Mit einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer weist du nach, dass du über die Grundzüge des Lebensmittelrechts unterrichtet wurdest. In Ländern mit dem Gaststättengesetz des Bundes gehört sie zur Erlaubnis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG), Baden-Württemberg verlangt sie bei der Anzeige (§ 3 LGastG).
    2. Niedersachsen, Bremen, Hessen, das Saarland, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen sie nicht.
  2. Schritt 2

    Bei der IHK

    Das musst du tun:

    1. Melde dich bei der IHK an deinem Ort zur Unterrichtung an. Es ist ein Kurs ohne Prüfung. Termine, Dauer und Gebühr nennt die IHK.
    2. Hat jemand anderes die Leitung des Betriebs, kann auch diese Person den Nachweis bringen.

Quellen:§ 4 GastGIndustrie- und Handelskammern

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