Unterrichtungsnachweis der IHK
Amtlich: Unterrichtung für Gastwirte
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür
Das musst du tun:
- Mit einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer weist du nach, dass du über die Grundzüge des Lebensmittelrechts unterrichtet wurdest. In Ländern mit dem Gaststättengesetz des Bundes gehört sie zur Erlaubnis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG), Baden-Württemberg verlangt sie bei der Anzeige (§ 3 LGastG).
- Niedersachsen, Bremen, Hessen, das Saarland, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen sie nicht.
- Schritt 2
Bei der IHK
Das musst du tun:
- Melde dich bei der IHK an deinem Ort zur Unterrichtung an. Es ist ein Kurs ohne Prüfung. Termine, Dauer und Gebühr nennt die IHK.
- Hat jemand anderes die Leitung des Betriebs, kann auch diese Person den Nachweis bringen.
Zuständige Stelle finden
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