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Verkehrspsychologische Seminare anbieten (Kursleiter und Seminarerlaubnis)

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Behörde deines Landes oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Zwei Erlaubnisse

    Das musst du tun:

    1. Besondere Aufbauseminare sind für Fahranfänger in der Probezeit, die unter Alkohol oder Drogen gefahren sind (§ 36 Abs. 1 FeV). Leiten darfst du sie nur mit einer amtlichen Anerkennung als Kursleiter (§ 2b Abs. 2 StVG, § 36 Abs. 6 FeV).
    2. Das Fahreignungsseminar hat einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Den psychologischen Teil darfst du nur mit der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie durchführen (§ 4a Abs. 2 und 3 StVG).
    3. Den pädagogischen Teil und die normalen Aufbauseminare leiten Fahrlehrer mit der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik oder Aufbauseminar (§§ 45, 46 FahrlG). Dafür ist die Behörde für Fahrlehrer zuständig.
  2. Schritt 2

    Kursleiter für besondere Aufbauseminare

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst ein Diplom oder einen gleichwertigen Master in Psychologie, eine verkehrspsychologische Ausbildung, Erfahrung in der Begutachtung von Fahrern nach Alkohol- oder Drogenfahrten und Ausbildung und Erfahrung als Kursleiter in solchen Kursen (§ 36 Abs. 6 FeV).
    2. Dazu kommen ein wissenschaftlich begründetes Seminarkonzept, geeignete Räume und Ausstattung und deine Zuverlässigkeit. Die Behörde kann die Anerkennung mit Auflagen verbinden, etwa zur Fortbildung.
    3. Ein Kurs hat 2 bis 12 Teilnehmer, ein Vorgespräch und 3 Sitzungen zu je 180 Minuten in 2 bis 4 Wochen (§ 36 Abs. 3 FeV).
  3. Schritt 3

    Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst ein Diplom oder einen gleichwertigen Master in Psychologie und eine verkehrspsychologische Ausbildung oder eine fachpsychologische Qualifikation (§ 4a Abs. 4 StVG).
    2. Dazu Erfahrung: mindestens 3 Jahre Begutachtung an einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, 3 Jahre besondere Aufbauseminare oder Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, 5 Jahre freiberufliche verkehrspsychologische Arbeit oder 3 Jahre freiberuflich nach einer Qualifikation als klinischer Psychologe oder Psychotherapeut.
    3. Im Fahreignungsregister darfst du höchstens 2 Punkte haben, und du brauchst geeignete Räume und Ausstattung. Danach machst du alle 2 Jahre eine verkehrspsychologische Fortbildung von mindestens 6 Stunden (§ 4a Abs. 7 StVG).
  4. Schritt 4

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Beide Anträge stellst du bei der Behörde, die dein Land dafür bestimmt. Leg die Urkunden und Nachweise bei. Deinen Punktestand belegst du mit einem Auszug aus dem Fahreignungsregister, den du beim Kraftfahrt-Bundesamt anforderst.

Quellen:§ 2b StVG§ 36 FeV§ 4a StVG§ 46 FahrlG

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In Bayern ist für beides die Regierung der Oberpfalz zuständig (§ 1 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 Nr. 4 ZustVVerk). Du stellst den Antrag schriftlich oder per E-Mail mit den Nachweisen, dazu ein einfaches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, und Grundriss oder Fotos der Räume. Für die Kursleiter-Anerkennung zählen als Erfahrung mindestens 20 Hospitationen bei Fahreignungsbegutachtungen. Die Bearbeitung dauert 6 bis 8 Wochen. Die Seminarerlaubnis kostet 40,90 €, die Anerkennung als Kursleiter 33,20 bis 256 €.

Quellen:BayernPortal: Seminarerlaubnis VerkehrspsychologieBayernPortal: Anerkennung als Kursleiter

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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