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Dein Deutschland

Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Bei der Gemeinde melden

    Das musst du tun:

    1. Die Wahlvorstände beruft die Gemeinde. Wenn du helfen willst, melde dich bei deiner Gemeinde.
    2. Mitglied kann werden, wer bei der Wahl wahlberechtigt ist (§ 9 Abs. 2 BWahlG). Das gilt für die Bundestagswahl; für Landtags- und Kommunalwahlen gelten die Gesetze des Landes.
  2. Schritt 2

    Was der Wahlvorstand tut

    Das musst du tun:

    1. Er besteht aus Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und 3 bis 7 Beisitzenden (§ 9 Abs. 2 BWahlG).
    2. Er sorgt im Wahllokal für einen ordnungsgemäßen Ablauf, zählt nach Schließung die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Gemeinde.
  3. Schritt 3

    Ehrenamt mit Pflicht

    Das musst du tun:

    1. Es ist ein Ehrenamt. Wirst du berufen, musst du es übernehmen und darfst nur aus wichtigem Grund ablehnen (§ 11 BWahlG).
    2. Ablehnen darfst du etwa ab 67 Jahren am Wahltag, wenn die Familie es dir besonders schwer macht, oder wegen dringender beruflicher Gründe, Krankheit oder Behinderung (§ 9 BWO).
  4. Schritt 4

    Erfrischungsgeld

    Das musst du tun:

    1. Für den Wahltag kann es bei der Bundestagswahl ein Erfrischungsgeld geben: 35 € für den Vorsitz, 25 € für die anderen Mitglieder (§ 10 Abs. 2 BWO).
    2. Arbeitest du außerhalb deines Wahlbezirks, bekommst du die nötigen Fahrkosten ersetzt (§ 10 Abs. 1 BWO).

Quellen:§ 9 BWahlG§ 11 BWahlG§ 9 BWO§ 10 BWOBundeswahlleiterin: Wahlhelfende

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