Waisenrente
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer sie bekommt
Das musst du tun:
- Stirbt ein Elternteil, bekommt das Kind eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Lebt noch ein Elternteil, ist es eine Halbwaisenrente, sonst eine Vollwaisenrente (§ 48 SGB VI).
- In der Regel muss der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben (§ 50 SGB VI). Nach einem Arbeitsunfall und in einigen anderen Fällen gilt sie früher als erfüllt (§ 53 SGB VI). Hat er bereits eine Rente bezogen, ist sie in der Regel erfüllt.
- Auch Stief- und Pflegekinder aus seinem Haushalt haben Anspruch, Enkel und Geschwister unter Bedingungen (§ 48 Abs. 3 SGB VI).
- Schritt 2
Wie lange
Das musst du tun:
- Bis zum 18. Geburtstag. Danach bis zum 27., solange die Waise eine Schul- oder Berufsausbildung macht (in der Regel mehr als 20 Stunden pro Woche), einen Freiwilligendienst leistet oder sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann (§ 48 Abs. 4 SGB VI).
- Zwischen zwei Abschnitten, etwa Schule und Ausbildung, läuft sie bis zu 4 Monate weiter.
- Eigenes Einkommen, etwa eine Ausbildungsvergütung, wird nicht angerechnet.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Die Rente gibt es nur auf Antrag: Formular R0500 mit der Anlage R0610, online über eAntrag, in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, beim Versicherungsamt der Gemeinde oder bei Versichertenältesten. Das kostenlose Servicetelefon: 0800 1000 4800.
- Rückwirkend zahlt die Rentenversicherung höchstens 12 Kalendermonate vor dem Monat des Antrags (§ 99 Abs. 2 SGB VI).
- Ab 18 braucht die Rentenversicherung einen Nachweis über Schule, Ausbildung oder Freiwilligendienst (Formular R0615).
- Schritt 4
Bei einem Arbeitsunfall
Das musst du tun:
- Starb der Elternteil an einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, zahlt zusätzlich die Unfallversicherung eine Waisenrente (§ 67 SGB VII).
Quellen:Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente§ 48 SGB VI§ 99 SGB VIFormular R0500
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