Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Abmeldung vom Religionsunterricht

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Das Recht der Eltern

    Das musst du tun:

    1. Religion ist an öffentlichen Schulen in den meisten Ländern ordentliches Lehrfach (Art. 7 Abs. 3 GG). Ob dein Kind teilnimmt, bestimmen die Eltern (Art. 7 Abs. 2 GG). Gründe musst du in der Regel nicht nennen.
  2. Schritt 2

    Ab wann dein Kind selbst entscheidet

    Das musst du tun:

    1. Ab 14 Jahren entscheidet ein Kind selbst über sein religiöses Bekenntnis; ab 12 darf es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden (§ 5 KErzG). Die meisten Länder lassen Schülerinnen und Schüler ab 14 selbst abmelden. In Bayern und im Saarland gibt das Schulrecht dieses Recht erst ab 18 (Art. 46 Abs. 4 BayEUG, § 14 SchoG). Wie die Schule das neben § 5 KErzG handhabt, sagt dir die Schulleitung.
  3. Schritt 3

    So meldest du ab

    Das musst du tun:

    1. Meist reicht eine schriftliche Erklärung an die Schulleitung. Manche Länder lassen die Abmeldung nur zum Schulhalbjahr oder Schuljahr zu oder setzen eine Frist.
  4. Schritt 4

    Statt Religion

    Das musst du tun:

    1. Fast überall besucht dein Kind dann ein Ersatzfach, etwa Ethik, Philosophie oder Werte und Normen. In Berlin ist Religion freiwillig, in Brandenburg gibt es das Pflichtfach LER, und in Bremen ist der Unterricht nicht an ein Bekenntnis gebunden.

Quellen:Art. 7 GG§ 5 KErzG

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. Für die Abmeldung gibst du bei der Schulleitung eine schriftliche Erklärung ab und nennst Glaubens- oder Gewissensgründe; geprüft werden sie nicht. Bis zum 12. Geburtstag unterschreiben beide Eltern, von 12 bis 14 stimmt dein Kind zusätzlich zu, ab 14 unterschreibt es selbst. Die Frist endet zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres. Ab Klasse 5 folgt Ethik.

Quellen:Leistungsbeschreibung BW (§ 100 SchG)

Bayern
  1. Abmelden können die Eltern; dein Kind selbst erst ab 18 Jahren. Die Abmeldung ist schriftlich und gilt an allgemeinbildenden Schulen, wenn sie bis zum letzten Unterrichtstag des Schuljahres eingeht, ab dem nächsten Schuljahr; später nur aus wichtigem Grund. Dein Kind besucht dann Ethik oder Islamischen Unterricht (Art. 46, 47 BayEUG, § 27 BaySchO).

Quellen:Art. 46 BayEUG

Berlin
  1. Religion ist in Berlin freiwillig: Du meldest dein Kind schriftlich an, statt es abzumelden. Die Anmeldung gilt, bis du sie schriftlich bei der Schulleitung widerrufst, in der Regel zum Beginn eines Schuljahres. In den Klassen 7 bis 10 haben alle Schülerinnen und Schüler Ethik.

Quellen:Berlin: AV Religions- und Weltanschauungsunterricht

Brandenburg
  1. Am Religionsunterricht nimmt nur teil, wessen Eltern das schriftlich erklären; ab 14 Jahren erklärt es dein Kind selbst. Pflicht ist das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER); davon befreit ist, wer stattdessen nachweislich den Religionsunterricht besucht (§§ 9, 11 BbgSchulG).

Quellen:§§ 9, 11 BbgSchulG

Bremen
  1. In Bremen ist der Unterricht in Biblischer Geschichte nicht an ein Bekenntnis gebunden. Über die Teilnahme entscheiden die Eltern, ab 14 Jahren dein Kind selbst; ein formloses Schreiben an die Schulleitung reicht. In der Sekundarstufe I gibt es dann Philosophie, in der Grundschule kein Ersatzfach.

Quellen:Bremen: Abmeldung vom Religionsunterricht

Hamburg
  1. Religion ist ordentliches Lehrfach. Über die Teilnahme entscheiden die Sorgeberechtigten, ab 14 Jahren die Schülerinnen und Schüler selbst. Wo die Stundentafel es vorsieht, gibt es als Alternative Ethik oder Philosophie (§ 7 HmbSG).

Quellen:§ 7 HmbSG

Hessen
  1. Eine Abmeldung ist möglich. Darüber entscheiden die Eltern, ab 14 Jahren dein Kind selbst. Es muss dann am Ethikunterricht teilnehmen (§ 8 HSchG).

Quellen:§ 8 HSchG

Mecklenburg-Vorpommern
  1. Religion ist ordentliches Unterrichtsfach. Über die Teilnahme entscheiden die Eltern, ab 14 Jahren dein Kind selbst. Wer abgemeldet ist, hat in Grundschule und Sekundarstufe I Philosophieren mit Kindern, in der Sekundarstufe II Philosophie (§ 8 SchulG M-V).

Quellen:§ 8 SchulG M-V

Niedersachsen
  1. Über die Teilnahme bestimmen die Eltern, ab 14 Jahren dein Kind selbst. Die Abmeldung erklärst du schriftlich der Schulleitung; sie soll zum Ende eines Schulhalbjahres erfolgen. Statt Religion besucht dein Kind dann Werte und Normen, wenn die Schule es anbietet (§§ 124, 128 NSchG).

Quellen:Kultusministerium Niedersachsen: Religionsunterricht

Nordrhein-Westfalen
  1. Die Abmeldung erklärst du schriftlich der Schulleitung; ab 14 Jahren erklärt dein Kind sie selbst, und die Eltern werden informiert. An feste Termine ist sie nicht gebunden. Statt Religion gibt es Praktische Philosophie, in der Oberstufe Philosophie (§§ 31, 32 SchulG NRW).

Quellen:§§ 31, 32 SchulG NRW

Rheinland-Pfalz
  1. Die Teilnahme können die Eltern schriftlich ablehnen, ab 14 Jahren dein Kind selbst; die Eltern werden dann informiert. Statt Religion besucht dein Kind den Ethikunterricht (§ 40 ÜSchO).

Quellen:§ 40 ÜSchO

Sachsen
  1. Religion ist ordentliches Lehrfach. Die Eltern bestimmen, ob ihr Kind Religion oder Ethik besucht; ab 14 Jahren entscheidet dein Kind selbst (§§ 18 bis 20 SächsSchulG).

Quellen:§§ 18 bis 20 SächsSchulG

Sachsen-Anhalt
  1. Religion und Ethik sind beide ordentliche Lehrfächer; jedes Kind besucht eines davon. Die Eltern bestimmen, ab 14 Jahren dein Kind selbst. Die schriftliche Erklärung gilt zum Ende eines Schulhalbjahres, ändern lässt sie sich nur zum Halbjahr (§§ 19, 21 SchulG LSA).

Quellen:RdErl. MB LSA 13.12.2019

Thüringen
  1. Religion ist ordentliches Lehrfach für Kinder, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. Über die Teilnahme entscheiden die Eltern, ab 14 Jahren dein Kind selbst. Wer nicht teilnimmt, besucht den Ethikunterricht (§ 46 ThürSchulG).

Quellen:§ 46 ThürSchulG

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.