Approbationsurkunde verloren: Zweitschrift beantragen
Amtlich: Ersatzurkunde einer Approbation beantragen
Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Behörde deines Landes oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann
Das musst du tun:
- Ist deine Approbationsurkunde oder deine Berufserlaubnis verloren oder zerstört, beantragst du eine Zweitschrift, oft Ersatzurkunde genannt. Das gilt für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte und Psychotherapeuten.
- Mit der Zweitschrift wird das Original ungültig. Findest du es später wieder, gibst du es zurück. Die Approbation selbst bleibt bestehen, es geht nur um die Urkunde.
- Schritt 2
Wohin
Das musst du tun:
- Zuständig ist die Behörde des Landes, die das Original ausgestellt hat.
- Auch Gesundheitsfachberufe bekommen eine Zweitschrift von Prüfungszeugnis oder Urkunde über die Erlaubnis zur Berufsbezeichnung, etwa Pflegefachleute, Hebammen, Physiotherapeuten oder Notfallsanitäter.
- Schritt 3
Unterlagen und Kosten
Das musst du tun:
- Welche Unterlagen nötig sind, sagt die Behörde. Häufig sind es ein Führungszeugnis für Behörden (Belegart O) und, wenn vorhanden, eine Kopie der alten Urkunde. Die Gebühr legt das Land fest.
Quellen:BayernPortal: Zweitschrift Approbation oder BerufserlaubnisBayernPortal: Zweitschrift Gesundheitsfachberuf
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern beantragst du die Zweitschrift bei der Regierung, die das Original ausgestellt hat. Die Approbation als Ärztin oder Arzt erteilt nach einem Studium in Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz die Regierung von Oberbayern, nach einem Studium in Franken die Regierung von Unterfranken. Die Regierung fordert die Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst bei der Kammer an. Die Zweitschrift der Approbation kostet 100 €, die der Berufserlaubnis 50 €, dazu kommt das Einschreiben. Bei Gesundheitsfachberufen kostet sie 15 bis 40 €.
Quellen:BayernPortal: Zweitschrift der Approbation oder BerufserlaubnisBayernPortal: Zweitschrift bei GesundheitsfachberufenBayernPortal: Approbation als Arzt, zuständige Regierung
Berlin
- In Berlin stellt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, die Zweitschrift aus, wenn es das Original ausgestellt hat. Das gilt für die Approbation und für Urkunden der Gesundheitsfachberufe. Sie kostet 111 €.
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Zuständige Stelle finden
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