Asyl beantragen
Hier steht der Ablauf Schritt für Schritt. Beratung zum Asylverfahren gibt es kostenlos und unabhängig von den Behörden.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Asyl suchen und registrieren
Das musst du tun:
- Kommst du ohne Einreisepapiere an der Grenze an, stellst du den Antrag dort bei der Grenzbehörde. Bist du schon in Deutschland, meldest du dich sofort bei einer Aufnahmeeinrichtung. Du kannst dich auch bei der Ausländerbehörde oder der Polizei melden; sie schicken dich zur zuständigen Aufnahmeeinrichtung. Den Antrag reichst du danach persönlich beim BAMF ein (§§ 13, 14, 19 AsylG).
- Innerhalb von 5 Tagen wirst du persönlich registriert: Foto, Fingerabdrücke ab 6 Jahren, Angaben zu dir und deiner Familie. Als Nachweis bekommst du einen Ankunftsnachweis.
- Schritt 2
Antrag beim BAMF einreichen
Das musst du tun:
- Spätestens 21 Tage nach der Registrierung reichst du den Antrag persönlich bei der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein. Dafür bekommst du eine Ladung. Verpasst du die Frist, kann der Antrag als zurückgenommen gelten.
- Bring alles mit, was deine Identität und deine Gründe belegt: Pass, Geburtsurkunde, Fotos, Schreiben von Behörden, ärztliche Atteste. Danach bekommst du die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.
- Schritt 3
Die Anhörung
Das musst du tun:
- Die persönliche Anhörung ist der wichtigste Termin. Eine Sprachmittlerin oder ein Sprachmittler übersetzt. Eine Anwältin, ein Anwalt oder eine Vertrauensperson darf dich begleiten.
- Erzähl alles, was dir passiert ist und was dir bei einer Rückkehr droht. Nenne möglichst alle Gründe und Belege. Was du erst später vorbringst, kann unter Umständen unberücksichtigt bleiben. Am Ende wird dir das Protokoll rückübersetzt. Korrigiere, was nicht stimmt.
- Kannst du nicht kommen, etwa weil du krank bist, sag es dem BAMF noch am selben Tag und schick ein ärztliches Attest. Sonst kann der Antrag abgelehnt werden.
- Schritt 4
Wohnen und Arbeiten
Das musst du tun:
- Zuerst wohnst du in der Aufnahmeeinrichtung, höchstens 18 Monate. Familien mit minderjährigen Kindern wohnen dort höchstens 6 Monate (§ 47 AsylG). Die Aufenthaltsgestattung gilt meist nur für einen bestimmten Bezirk.
- Arbeiten darfst du frühestens 3 Monate nach der Registrierung und nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde.
- Schritt 5
Bescheid und Beratung
Das musst du tun:
- Das BAMF entscheidet schriftlich. Gegen eine Ablehnung kannst du beim Verwaltungsgericht klagen. Die Frist ist kurz: 2 Wochen, in manchen Fällen 1 Woche (§ 74 AsylG). Sie steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
- Kostenlose und behördenunabhängige Beratung gibt es vor der Anhörung und bis zum Ende des Verfahrens (Asylverfahrensberatung, § 12a AsylG). Frag in der Aufnahmeeinrichtung danach.
Quellen:BAMF: RegistrierungBAMF: Anhörung§ 13 AsylG§ 12a AsylG§ 47 AsylG§ 74 AsylG
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