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Dein Deutschland

Aufenthaltserlaubnis für eine Berufsausbildung

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Ausbildungsplatz

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb oder einen Platz an einer Schule, die zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt (§ 16a AufenthG).
    2. Bei einer Ausbildung im Betrieb muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Die Zustimmung holt die Behörde selbst ein.
  2. Schritt 2

    Deutsch und Lebensunterhalt

    Das musst du tun:

    1. Für eine qualifizierte Ausbildung brauchst du meist Deutsch auf Niveau B1. Das entfällt, wenn der Betrieb oder die Schule deine Deutschkenntnisse schon geprüft hat oder ein vorbereitender Deutschkurs dazugehört (§ 16a Abs. 3 AufenthG).
    2. Dein Lebensunterhalt muss für den ganzen Aufenthalt gesichert sein, zum Beispiel durch die Ausbildungsvergütung.
  3. Schritt 3

    Visum, Ausländerbehörde, Gebühren

    Das musst du tun:

    1. Aus den meisten Staaten beantragst du vor der Einreise ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft. Es kostet 75 €. Nach der Einreise meldest du deine Wohnung an und beantragst bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis. Sie kostet 100 €.
    2. Dein Betrieb kann bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen (§ 81a AufenthG). Es kostet 411 € (§ 47 AufenthV).
  4. Schritt 4

    Nebenjob

    Das musst du tun:

    1. Neben der Ausbildung darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche in einem anderen Job arbeiten (§ 16a Abs. 3 AufenthG).
    2. Endet die Ausbildung ohne deine Schuld, bekommst du bis zu 6 Monate Zeit, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen (§ 16a Abs. 4 AufenthG).
  5. Schritt 5

    Noch kein Platz? Und danach

    Das musst du tun:

    1. Zur Suche nach einem Ausbildungsplatz gibt es eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 9 Monate. Dafür musst du unter 35 sein, Deutsch auf B1 sprechen, einen Schulabschluss haben, der zum Studium berechtigt, und deinen Lebensunterhalt sichern (§ 17 AufenthG).
    2. Nach dem Abschluss bekommst du bis zu 18 Monate, um eine Arbeit zu suchen (§ 20 AufenthG).

Quellen:BAMF: BerufsausbildungAuswärtiges Amt: Visum über 90 Tage§ 16a AufenthG§ 17 AufenthG§ 81a AufenthG§ 47 AufenthV

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