Fiktionsbescheinigung bis zur Entscheidung über deinen Antrag
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was sie bescheinigt
Das musst du tun:
- Beantragst du die Verlängerung oder einen anderen Titel, bevor dein Titel abläuft, gilt der alte bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde weiter (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Das steht in der Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 5). Für ein Schengen-Visum gilt das nicht.
- Hattest du keinen Titel, warst aber rechtmäßig hier, gilt dein Aufenthalt nach dem Antrag bis zur Entscheidung als erlaubt (§ 81 Abs. 3 AufenthG).
- Schritt 2
Rechtzeitig beantragen
Das musst du tun:
- Stell den Antrag vor dem Ablaufdatum, so wie deine Ausländerbehörde es anbietet: online, per Formular oder schriftlich. Bekommst du keinen schnellen Termin, zählt trotzdem der Tag des Antrags. Heb einen Beleg auf, der zeigt, wann du ihn gestellt hast.
- Schritt 3
Schon abgelaufen?
Das musst du tun:
- Hast du den Antrag zu spät gestellt, kann die Ausländerbehörde die Fortgeltung anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG). Melde dich sofort bei ihr.
- Schritt 4
Arbeiten und Reisen
Das musst du tun:
- Die Bescheinigung zeigt, ob du arbeiten darfst. Ist eine Arbeit im neuen Titel vorgesehen, gilt sie bis zur Ausgabe der Karte als erlaubt und steht in der Bescheinigung (§ 81 Abs. 5a AufenthG).
- Vor einer Reise ins Ausland frag die Ausländerbehörde, ob du mit der Bescheinigung wieder einreisen kannst.
- Schritt 5
Gebühr
Das musst du tun:
- Die Fiktionsbescheinigung kostet 13 € (§ 47 Abs. 1 Nr. 8 AufenthV), für Minderjährige die Hälfte (§ 50 AufenthV).
Zuständige Stelle finden
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