Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Amtlich: Aufenthaltserlaubnis für eine ausländische Fachkraft über das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür
Das musst du tun:
- Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren holt ein Arbeitgeber eine Fachkraft schneller aus dem Ausland (§ 81a AufenthG). Es gilt für eine Ausbildung, für Maßnahmen zur Anerkennung, für die Arbeit als Fachkraft, die Blaue Karte EU und andere qualifizierte Beschäftigungen.
- Schritt 2
Wer den Antrag stellt
Das musst du tun:
- Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland, mit einer Vollmacht der Fachkraft. Welche das ist, regelt das Land. Oft ist es eine zentrale Ausländerbehörde (§ 71 Abs. 1 AufenthG).
- Arbeitgeber und Behörde schließen eine Vereinbarung, in der Unterlagen, Abläufe und Fristen stehen.
- Schritt 3
Was die Behörde erledigt
Das musst du tun:
- Sie berät, leitet die Anerkennung des Abschlusses ein, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und stimmt dem Visum vorab zu. Die Fachkraft bekommt danach einen Termin bei der deutschen Botschaft.
- Schritt 4
Fristen
Das musst du tun:
- Die Anerkennungsstelle soll innerhalb von 2 Monaten entscheiden, nachdem alle Unterlagen da sind (§ 14a BQFG). Die Bundesagentur für Arbeit hat 1 Woche (§ 36 Abs. 2 BeschV).
- Den Termin bei der Botschaft gibt es innerhalb von 3 Wochen. Über das Visum wird in der Regel 3 Wochen nach dem vollständigen Antrag entschieden (§ 31a AufenthV).
- Schritt 5
Kosten
Das musst du tun:
- Das Verfahren kostet 411 € (§ 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV). Das Visum kostet zusätzlich 75 € (§ 46 AufenthV).
- Schritt 6
Familie
Das musst du tun:
- Ehepartner und minderjährige ledige Kinder sind im Verfahren eingeschlossen, wenn sie ihre Visa etwa zur gleichen Zeit beantragen (§ 81a Abs. 4 AufenthG).
Quellen:§ 81a AufenthG§ 71 AufenthG§ 31a AufenthV§ 47 AufenthV§ 36 BeschV§ 14a BQFG
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