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Böller und Salutkanone beschießen lassen (Beschussprüfung)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wann die Prüfung nötig ist

    Das musst du tun:

    1. Schießen darfst du mit einem Böller, also Hand-, Schaft- oder Standböller, Böllerkanone oder Salutkanone, nur, wenn er das amtliche Beschusszeichen trägt (§ 12 Abs. 1 BeschG). Wer Böller herstellt oder nach Deutschland bringt, lässt sie prüfen, bevor er sie in Verkehr bringt; zugelassene Gasböller sind ausgenommen (§ 3 Abs. 1 BeschG).
    2. Vor Ablauf von 5 Jahren muss ein Böller wieder geprüft werden (Wiederholungsprüfung, § 6 Abs. 1 BeschussV). Wird ein höchstbeanspruchtes Teil ausgetauscht, verändert oder instand gesetzt, muss der Böller erneut zur Prüfung (§ 3 Abs. 2 BeschG).
  2. Schritt 2

    Welches Beschussamt

    Das musst du tun:

    1. Beschussämter gibt es in Ulm, München, Mellrichstadt, Köln, Suhl und Kiel, geprüft wird für Kiel in Eckernförde. Du darfst jedes davon wählen, auch in einem anderen Land (§ 20 Abs. 2 BeschG).
    2. Wie du dich anmeldest, steht auf der Seite des Beschussamts. In Ulm etwa beantragst du die Prüfung schriftlich, geprüft wird nur mit Termin; nenne Art, Hersteller, Modell, Kaliber, Nummer und Zündung des Böllers. Große Böller und Kanonen beschießt Ulm nur von April bis Oktober, Hand- und Schaftböller bis 30 mm das ganze Jahr.
  3. Schritt 3

    Vorbereiten und prüfen lassen

    Das musst du tun:

    1. Beachte die Bedingungen des Amts. Ulm und Köln etwa verlangen den Böller gereinigt, entölt und voll funktionsfähig, mit allen Kartuschen, Standböller mit Standplatte, Kanonen auf der Lafette. Zur Wiederholungsprüfung gehört die alte Beschussbescheinigung.
    2. Im Amt werden Haltbarkeit, sichere Funktion, Maße und Kennzeichnung geprüft, aus jedem Rohr fällt ein Schuss. Besteht der Böller, bekommt er das Beschusszeichen, sonst ein Rückgabezeichen (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1 BeschG).
  4. Schritt 4

    Kosten

    Das musst du tun:

    1. Die Gebühr legt das Land fest. Für Böller gilt eine Zeitgebühr: in Baden-Württemberg 144 € je Stunde seit dem 1. Januar 2026, in Nordrhein-Westfalen 161 € je Stunde (Stand 25. April 2026), in Bayern der Stundensatz der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, 130 €.
  5. Schritt 5

    Schießen und andere Geräte

    Das musst du tun:

    1. Für Erwerb und Umgang mit Böllerpulver brauchst du außerdem eine Erlaubnis nach § 27 SprengG, in der Regel für 5 Jahre. Dazu gehört eine Fachkundeprüfung, in der Regel mit praktischem Teil (§ 31 1. SprengV).
    2. Schussapparate wie Bolzensetzgeräte oder Viehbetäubungsgeräte prüft nicht das Beschussamt: Du legst sie alle 2 Jahre dem Hersteller oder seinem Beauftragten vor, bei wesentlichen Mängeln sofort (§ 24 BeschussV). Auch eine Feuerwaffe muss nach Arbeiten an einem höchstbeanspruchten Teil in der Regel erneut zum Beschuss (§ 3 Abs. 2 BeschG).

Quellen:§ 3 BeschG§ 12 BeschG§ 20 BeschG§ 6 BeschussV§ 24 BeschussV§ 27 SprengGBeschussamt UlmBeschussämter München und MellrichstadtBeschussamt Köln

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