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Chancenkarte: Aufenthalt zur Arbeitssuche

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was sie ist

    Das musst du tun:

    1. Die Chancenkarte ist eine Aufenthaltserlaubnis, mit der du in Deutschland Arbeit suchst oder die Anerkennung deines Abschlusses voranbringst (§ 20a AufenthG). Sie gilt zunächst bis zu 1 Jahr.
  2. Schritt 2

    Zwei Wege

    Das musst du tun:

    1. Ist dein Abschluss in Deutschland schon voll anerkannt, bist du Fachkraft und brauchst keine Punkte.
    2. Sonst brauchst du einen Berufsabschluss mit mindestens 2 Jahren Ausbildung, den dein Herkunftsland staatlich anerkennt, oder einen Hochschulabschluss. Dazu kommen Deutsch auf Niveau A1 oder Englisch auf Niveau B2. Eine Stelle in Deutschland muss den Abschluss bestätigen, etwa die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
  3. Schritt 3

    Punkte

    Das musst du tun:

    1. Auf dem zweiten Weg brauchst du mindestens 6 Punkte (Anlage zum AufenthG). Eine teilweise Anerkennung bringt 4 Punkte, Deutschkenntnisse und Berufserfahrung je bis zu 3, dein Alter bis zu 2, wenn du höchstens 35 bist.
    2. Je 1 Punkt gibt es für einen Beruf, in dem Fachkräfte fehlen, für Englisch auf Niveau C1, für 6 Monate rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland in den letzten 5 Jahren und für eine Partnerin oder einen Partner, die die Chancenkarte ebenfalls beantragen.
  4. Schritt 4

    Geld für die Zeit

    Das musst du tun:

    1. Du musst deinen Lebensunterhalt sichern, oft mit einem Sperrkonto. Wie viel verlangt wird, sagt dir die Botschaft; im Gesetz steht kein Betrag.
  5. Schritt 5

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Aus dem Ausland beantragst du ein nationales Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat. Es kostet 75 € (§ 46 AufenthV).
    2. Bist du schon in Deutschland, bekommst du die Chancenkarte nur mit einem Aufenthaltstitel zum Studium, zur Ausbildung oder zur Arbeit.
  6. Schritt 6

    Arbeiten während der Suche

    Das musst du tun:

    1. Du darfst im Schnitt bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und jeweils bis zu 2 Wochen zur Probe arbeiten, wenn es um eine qualifizierte Stelle, eine Ausbildung oder deine Anerkennung geht (§ 20a Abs. 2 AufenthG).
  7. Schritt 7

    Stelle gefunden

    Das musst du tun:

    1. Mit einer passenden Stelle beantragst du bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel als Fachkraft. Geht das noch nicht, kann die Chancenkarte mit Arbeitsvertrag oder verbindlichem Angebot für eine qualifizierte Stelle und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit um bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Quellen:§ 20a AufenthG§ 20b AufenthGAnlage AufenthG§ 46 AufenthVMake it in Germany: Check zur Chancenkarte

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