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Dein Deutschland

Visum für einen längeren Aufenthalt (nationales Visum)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welches Visum

    Das musst du tun:

    1. Für mehr als 90 Tage in Deutschland, etwa zum Arbeiten, Studieren oder zur Familie, brauchst du ein nationales Visum, das Visum D (§ 6 Abs. 3 AufenthG). Für einen Besuch bis 90 Tage gibt es das Schengen-Visum, nach anderen Regeln.
    2. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum. Wer aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich oder den USA kommt, darf ohne Visum einreisen und den Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen in Deutschland beantragen (§ 41 AufenthV).
  2. Schritt 2

    Wo du es beantragst

    Das musst du tun:

    1. Bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat, das für deinen Wohnort zuständig ist (§ 71 Abs. 2 AufenthG). Für Arbeit, Studium, Ausbildung und Familiennachzug geht der Antrag meist online über das Auslandsportal.
    2. Zum Termin vor Ort gibst du Fingerabdrücke und Foto ab, zeigst Originale und zahlst die Gebühr.
  3. Schritt 3

    Unterlagen und Dauer

    Das musst du tun:

    1. Welche Unterlagen du brauchst, hängt vom Zweck ab; die Botschaft hat dazu Merkblätter. Immer brauchst du einen gültigen Pass. Welchen Nachweis zur Krankenversicherung die Botschaft verlangt, hängt vom Zweck ab.
    2. Oft muss die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort zustimmen (§ 31 AufenthV). Dann dauert es bis zu 3 Monate, manchmal länger. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren holt dein Arbeitgeber die Zustimmung vorher ein (§ 81a AufenthG).
  4. Schritt 4

    Gebühr

    Das musst du tun:

    1. Das nationale Visum kostet 75 € (§ 46 AufenthV). Nichts zahlen Ehepartner und minderjährige Kinder von Deutschen, Eltern minderjähriger Deutscher sowie Stipendiaten aus öffentlichen Mitteln (§ 52 AufenthV), ebenso Familienangehörige von EU-Bürgern, die sie begleiten oder zu ihnen ziehen (§ 2a FreizügG/EU).
  5. Schritt 5

    Abgelehnt?

    Das musst du tun:

    1. Die Botschaft nennt dir die Gründe. Eine Remonstration gibt es seit Juli 2025 nicht mehr. Du kannst klagen oder neu beantragen; wo und bis wann du klagen kannst, steht im Bescheid.
  6. Schritt 6

    Nach der Einreise

    Das musst du tun:

    1. Melde deine Wohnung innerhalb von 2 Wochen an (§ 17 BMG). Den Aufenthaltstitel beantragst du bei der Ausländerbehörde, bevor das Visum abläuft.

Quellen:Auswärtiges Amt: nationale VisaAuswärtiges Amt: Auslandsportal§ 6 AufenthG§ 41 AufenthV§ 46 AufenthV§ 52 AufenthV

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