Die Duldung und wie es weitergeht
Keine Rechtsberatung. Kostenlose Beratung findest du über die Beratungsstellensuche des BAMF.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was sie bedeutet
Das musst du tun:
- Eine Duldung heißt: Die Abschiebung ist ausgesetzt, weil sie gerade nicht möglich ist (§ 60a AufenthG). Sie ist kein Aufenthaltstitel, die Pflicht zur Ausreise bleibt bestehen.
- Die Ausländerbehörde stellt dir darüber eine Bescheinigung aus.
- Schritt 2
Verlängern
Das musst du tun:
- Die Bescheinigung ist befristet. Lass sie rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde verlängern.
- Sie kostet je nach Vordruck 58 € oder 62 €, eine Erneuerung 33 € oder 37 € (§ 47 Abs. 1 AufenthV). Bekommst du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe, zahlst du nichts (§ 53 AufenthV).
- Schritt 3
Arbeiten und wohnen
Das musst du tun:
- Arbeiten darfst du nur, wenn die Ausländerbehörde es erlaubt; auf der Bescheinigung steht, ob du darfst. Mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ gibt es keine Erlaubnis (§ 60b AufenthG).
- Dein Aufenthalt ist zuerst auf dein Bundesland beschränkt. Das endet in der Regel nach 3 Monaten ununterbrochenem Aufenthalt. Sicherst du deinen Lebensunterhalt nicht selbst, musst du an einem bestimmten Ort wohnen (§ 61 AufenthG).
- Schritt 4
Mit Ausbildung
Das musst du tun:
- Beginnst du mit Duldung eine qualifizierte Berufsausbildung, kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung (§ 16g AufenthG) oder eine Ausbildungsduldung (§ 60c) bekommen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und greift kein Ausschlussgrund, muss die Behörde sie erteilen. Dazu gehört in der Regel, dass du seit 3 Monaten geduldet bist und deine Identität geklärt ist.
- Nach dem Abschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre zur Arbeit im erlernten Beruf folgen.
- Schritt 5
Mit Arbeit
Das musst du tun:
- Die Beschäftigungsduldung für 30 Monate gibt es nur, wenn du bis Ende 2022 eingereist bist (§ 60d AufenthG). Du brauchst 12 Monate Duldung, seit 12 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit mindestens 20 Stunden pro Woche, einen gesicherten Lebensunterhalt, eine geklärte Identität und ausreichende mündliche Deutschkenntnisse.
- Schritt 6
Wege zu einer Aufenthaltserlaubnis
Das musst du tun:
- Junge Menschen, die den Antrag vor ihrem 27. Geburtstag stellen, können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dafür müssen sie unter anderem seit 12 Monaten geduldet sein, seit 3 Jahren in Deutschland leben und hier 3 Jahre erfolgreich zur Schule gegangen sein oder einen Abschluss haben (§ 25a AufenthG).
- Nach 6 Jahren in Deutschland, mit minderjährigem Kind nach 4 Jahren, gibt es ein Bleiberecht bei guter Integration. Dazu gehören unter anderem ein Lebensunterhalt überwiegend aus Arbeit und mündliches Deutsch auf Niveau A2 (§ 25b AufenthG). Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c) gibt es für neue Anträge nicht mehr.
Quellen:§ 60a AufenthG§ 60b AufenthG§ 60c AufenthG§ 60d AufenthG§ 16g AufenthG§ 25a AufenthG§ 25b AufenthG§ 61 AufenthG§ 47 AufenthV§ 53 AufenthVBAMF: Beratungsstellen finden
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