Einen Erwachsenen adoptieren
Amtlich: Adoption eines Volljährigen beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Voraussetzung
Das musst du tun:
- Eine volljährige Person kannst du adoptieren, wenn das sittlich gerechtfertigt ist. Das ist vor allem der Fall, wenn zwischen euch schon ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht (§ 1767 BGB).
- Stehen überwiegende Interessen eurer Kinder entgegen, lehnt das Gericht ab (§ 1769 BGB).
- Schritt 2
Antrag beim Familiengericht
Das musst du tun:
- Ihr stellt den Antrag gemeinsam, notariell beurkundet, beim Familiengericht (§ 1768 BGB). Eine Probezeit oder die Einwilligung der leiblichen Eltern braucht es nicht.
- Schritt 3
Was sich ändert
Das musst du tun:
- Die Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie bleibt, zu deinen Verwandten entsteht keine (§ 1770 BGB). Nur in Ausnahmefällen, etwa beim Kind des Ehepartners, wirkt sie wie die Adoption eines Kindes (§ 1772 BGB).
- Seit dem 1. Mai 2025 kann die angenommene Person der Namensänderung widersprechen oder einen Doppelnamen wählen (§ 1767 Abs. 3 BGB).
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.