Frühförderung für dein Kind
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Für wen
Das musst du tun:
- Frühförderung ist für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die eine Behinderung haben oder bei denen eine droht (§ 46 SGB IX).
- Hast du den Eindruck, dass sich dein Kind anders entwickelt, kannst du dich schon vor jeder Diagnose beraten lassen (§ 6a FrühV).
- Schritt 2
Wo du anfängst
Das musst du tun:
- Sprich mit deiner Kinderarztpraxis oder geh direkt zu einer Frühförderstelle in deiner Nähe. Für Kinder, die dort wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht behandelt werden können, gibt es sozialpädiatrische Zentren (SPZ).
- Frühförderstellen arbeiten wohnortnah. Die Förderung kann zu Hause, in der Kita oder in der Frühförderstelle stattfinden.
- Schritt 3
Förder- und Behandlungsplan
Das musst du tun:
- Ärztin oder Arzt und pädagogische Fachkraft erstellen mit dir einen Förder- und Behandlungsplan. Du bekommst eine Ausfertigung; spätestens nach 12 Monaten wird er angepasst (§ 7 FrühV).
- Ärztliche und heilpädagogische Hilfe gibt es dabei aus einer Hand, als Komplexleistung.
- Schritt 4
Antrag und Kosten
Das musst du tun:
- Den Antrag kannst du bei jedem beteiligten Träger stellen, meist hilft die Frühförderstelle dabei. Entschieden wird innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Plan vorliegt (§ 8 FrühV).
- Für dich als Eltern ist die Frühförderung kostenlos. Krankenkasse und Träger der Eingliederungshilfe tragen jeweils ihren Anteil; die Einzelheiten regelt jedes Land in Vereinbarungen.
Quellen:§ 46 SGB IXFrühV§ 138 SGB IXgesund.bund.de: SPZ und Frühförderstellen
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