Kita-Platz für ein Kind mit Behinderung (Integrationsplatz)
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Zwei Anträge
Das musst du tun:
- Den Kita-Platz selbst bekommst du wie alle anderen über die Kita, die Gemeinde oder das Jugendamt. Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam gefördert werden (§ 22a Abs. 4 SGB VIII).
- Die zusätzliche Förderung in der Kita, etwa eine Fachkraft oder eine kleinere Gruppe, ist meist Eingliederungshilfe. Dafür stellst du als Eltern einen eigenen Antrag.
- Schritt 2
Wer sie bekommt
Das musst du tun:
- Eingliederungshilfe gibt es für Kinder mit einer wesentlichen Behinderung oder wenn eine solche droht (§ 99 SGB IX). In der Kita sind das heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen (§ 79 SGB IX).
- Bei einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig (§ 35a SGB VIII). Du brauchst dann eine fachärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme.
- Schritt 3
Wo du den Antrag stellst
Das musst du tun:
- Das regelt jedes Land, teils auch nach Art der Behinderung. Meist zuständig sind in Bayern der Bezirk, in Nordrhein-Westfalen der Landschaftsverband (LVR oder LWL), in Baden-Württemberg der Stadt- oder Landkreis, in Berlin das Jugendamt deines Bezirks, in Hamburg das Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung.
- In den anderen Ländern nennen dir die Kita oder das Jugendamt die zuständige Stelle. Leg Arztberichte bei; oft schreibt auch die Kita eine Stellungnahme.
- Schritt 4
Früh beantragen
Das musst du tun:
- Die Hilfe gibt es frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst (§ 108 SGB IX). Stell ihn am besten vor dem Start in der Kita; Hamburg verlangt mindestens 3 Monate vorher.
- Schritt 5
Kosten
Das musst du tun:
- Für die heilpädagogische Leistung zahlst du keinen Beitrag aus deinem Einkommen (§ 138 SGB IX). Ob daneben Kita-Beitrag und Essensgeld anfallen, regeln Land und Gemeinde wie bei anderen Kindern; bei wenig Einkommen kann das Jugendamt den Beitrag erlassen (§ 90 SGB VIII).
Quellen:§ 22a SGB VIII§ 79 SGB IX§ 99 SGB IX§ 108 SGB IX§ 35a SGB VIIILVR: Antrag stellen (Rheinland)
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.