Gartenhaus, Carport, Zaun: ohne Genehmigung?
Allgemeine Auskunft, keine Rechtsberatung. Ob dein Vorhaben zulässig ist, prüft die Bauaufsicht nach den geltenden Vorschriften.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Das musst du tun:
- Kleine Vorhaben wie ein Gartenhaus, ein Carport oder ein Zaun brauchen oft keine Baugenehmigung. Welche das sind und bis zu welcher Größe, legt jedes Land fest.
- Auch dann gelten die Vorschriften: Abstände zur Grenze, Bebauungsplan und örtliche Satzungen. Im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind die Grenzen meist enger. Ein Gebäude mit Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte ist meist nicht verfahrensfrei.
- Schritt 2
Im Zweifel fragen
Das musst du tun:
- Frag vor dem Bau bei der Bauaufsicht oder der Gemeinde nach, besonders wenn ein Bebauungsplan gilt oder du an die Grenze baust. An einem Baudenkmal oder in seiner Nähe kann auch für Kleines eine Erlaubnis der Denkmalbehörde nötig sein.
Quellen:§ 29 BauGB§ 35 BauGB
Was in deinem Land gilt
Baden-Württemberg
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 50 mit Anhang 1 LBO):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich nur bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. b LBO).
- Zaun oder Mauer: ohne Höhengrenze, im Außenbereich nur offene Einfriedungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (Anhang 1 Nr. 7 Buchst. a und b LBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche, nicht im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 Buchst. l LBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:LBO§ 50 LBOAnhang 1 LBO
Bayern
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (Art. 57 BayBO):
- Gartenhaus: Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich nur ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Fläche, nicht im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:BayBOArt. 57 BayBO
Berlin
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 BauO Bln):
- Gartenhaus: eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO Bln).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO Bln).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:BauO Bln§ 61 BauO Bln
Brandenburg
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 BbgBO):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d BbgBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a BbgBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. k BbgBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:BbgBO§ 61 BbgBO
Bremen
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 BremLBO):
- Gartenhaus: Gartengerätehäuser bis 12 m² Brutto-Grundfläche, andere eingeschossige Gebäude bis 10 m², nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BremLBO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BremLBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BremLBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 3,5 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h BremLBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:BremLBO§ 61 BremLBO
Hamburg
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 mit Anlage HBauO):
- Gartenhaus: eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsraum bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude, nicht im Außenbereich (Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a HBauO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Hauptgebäude und 3 m Wandhöhe, nicht im Außenbereich (Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. b HBauO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a HBauO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (Anlage zu § 61, Abschnitt I Nr. 1 Buchst. g HBauO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Hessen
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 63 mit Anlage HBO):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.1 HBO).
- Garage: bis 50 m² Grundfläche, Zufahrten bis 200 m², mit dem Vorbehalt in Abschnitt IV Nr. 1 der Anlage (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.2 HBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, im Außenbereich nur offene Einfriedungen (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 7.1 HBO).
- Terrassenüberdachung: über Terrassen im Erdgeschoss bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, ohne Größengrenze, mit dem Vorbehalt in Abschnitt IV Nr. 3 der Anlage (Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13 HBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Mecklenburg-Vorpommern
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 LBauO M-V):
- Gartenhaus: eingeschossige Gebäude bis 10 m² Brutto-Grundfläche, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO M-V).
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum oder Feuerstätte bis 40 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBauO M-V).
- Terrassenüberdachung: bis 40 m² Fläche (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBauO M-V).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:LBauO M-V
Niedersachsen
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 60 mit Anhang NBauO):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich nur bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt (Anhang Nr. 1.1 NBauO).
- Garage: bis 60 m² Grundfläche je Baugrundstück und 3 m Höhe, nicht im Außenbereich (Anhang Nr. 1.2 NBauO).
- Zaun oder Einfriedung: bis 2 m Höhe, im Außenbereich nur bei einem höchstens 50 m entfernten Gebäude mit Aufenthaltsräumen (Anhang Nr. 6.1 NBauO).
- Terrassenüberdachung: bis 40 m² Grundfläche, mit mindestens 3 m Abstand zur Grenze des Nachbargrundstücks (Anhang Nr. 1.8 NBauO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:NBauO§ 60 NBauOAnhang NBauO
Nordrhein-Westfalen
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 62 BauO NRW):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Stall, Toilette oder Feuerstätte bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich nur für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BauO NRW).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 4,5 m Tiefe (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:BauO NRW§ 62 BauO NRW
Rheinland-Pfalz
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 62 LBauO):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 50 m³ umbauter Raum, im Außenbereich nur bis 10 m³ umbauter Raum (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Grundfläche und 3,2 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO).
- Zaun oder Mauer: ohne Höhengrenze, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a LBauO).
- Terrassenüberdachung oder Wintergarten: ebenerdig und unbeheizt, bis 50 m³ umbauter Raum, an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht an Wohngebäuden im Außenbereich (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:LBauO§ 62 LBauO
Saarland
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 LBO):
- Gartenhaus: eingeschossige Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
- Garage oder Carport: bis 36 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO).
- Terrassenüberdachung: ohne Größengrenze (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Sachsen
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 SächsBO):
- Gartenhaus: Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a SächsBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g SächsBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:SächsBO§ 61 SächsBO
Sachsen-Anhalt
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 60 BauO LSA):
- Gartenhaus: eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche, nicht im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA).
- Garage oder Carport: bis 50 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BauO LSA).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO LSA).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i BauO LSA).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:BauO LSA
Schleswig-Holstein
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 61 LBO):
- Gartenhaus: Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette oder Feuerstätte bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich nur bis 10 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO).
- Notwendige Garage oder Carport: bis 50 m² Brutto-Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a LBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g LBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Thüringen
- Ohne Verfahren darfst du hier zum Beispiel bauen (§ 63 ThürBO):
- Gartenhaus: eingeschossige Gebäude bis 30 m² Grundfläche, nicht im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ThürBO).
- Garage oder Carport: bis 60 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe, nicht im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO).
- Zaun oder Mauer: bis 2 m Höhe, nicht im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a ThürBO).
- Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ThürBO).
- Geprüft am 5. Oktober 2026 im amtlichen Text. Ändert das Land seine Bauordnung, gilt die neue Fassung.
Quellen:ThürBO
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