Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Für wen
Das musst du tun:
- Hast du einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40, kann dich die Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichstellen. Voraussetzung: Ohne Gleichstellung bekommst oder behältst du wegen deiner Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
- Gemeint ist eine Stelle mit mindestens 18 Stunden pro Woche. Du kannst den Antrag auch stellen, wenn du arbeitslos bist oder eine neue Stelle suchst.
- Schritt 2
Was sie bringt
Das musst du tun:
- Du stehst bei der Arbeit fast wie ein schwerbehinderter Mensch da: besserer Kündigungsschutz, Hilfen für einen passenden Arbeitsplatz, Begleitung durch den Integrationsfachdienst (§ 151 Abs. 3 SGB IX).
- Nicht dazu gehören der Zusatzurlaub, die freie Fahrt mit Bus und Bahn, Parkausweise und die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
- Schritt 3
Antrag stellen
Das musst du tun:
- Stell den Antrag bei deiner Agentur für Arbeit, am einfachsten online über die eServices auf arbeitsagentur.de. Leg den Bescheid über deinen GdB bei und beschreib, wie sich deine Einschränkung bei der Arbeit auswirkt.
- Die Agentur fragt meist deinen Arbeitgeber und die Schwerbehindertenvertretung, aber nur, wenn du einwilligst. Du kannst widersprechen.
- Schritt 4
Ab wann sie gilt
Das musst du tun:
- Die Gleichstellung gilt ab dem Tag, an dem dein Antrag eingeht (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Sie kann befristet sein.
- Vor einer Kündigung schützt sie nur, wenn du schon gleichgestellt bist oder den Antrag mindestens 3 Wochen vor der Kündigung gestellt hast. Stell ihn also früh.
Quellen:§ 2 SGB IX§ 151 SGB IXAgentur für Arbeit: Gleichstellung
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