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Zur Jägerprüfung anmelden

Amtlich: Jägerprüfung - Zulassung beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Die Prüfung

    Das musst du tun:

    1. Für den ersten Jagdschein brauchst du die bestandene Jägerprüfung: einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und eine Schießprüfung. Ungenügende Leistungen in der Schießprüfung kannst du mit anderen Teilen nicht ausgleichen (§ 15 Abs. 5 BJagdG).
    2. Wer prüft, wo du dich anmeldest und welche Fristen und Lehrgänge gelten, regelt das Landesrecht, und das ist von Land zu Land verschieden.
  2. Schritt 2

    Lehrgang und Anmeldung

    Das musst du tun:

    1. Meist brauchst du vorher einen Vorbereitungslehrgang. Die Anmeldefrist endet je nach Land Wochen bis Monate vor dem schriftlichen Termin. Das Mindestalter liegt meist bei 15 Jahren.
    2. Nach der bestandenen Prüfung beantragst du den Jagdschein bei der Jagdbehörde deines Wohnorts.

Quellen:§ 15 BJagdG

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. In Baden-Württemberg nimmt der Landesjagdverband als beliehene Prüfungsstelle die Prüfung ab. Melde dich spätestens 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung an. Du brauchst einen anerkannten Lehrgang mit mindestens 130 Stunden und die Schießausbildung und musst bei der schriftlichen Prüfung 15 Jahre alt sein. Es gibt mindestens 4 Termine im Jahr.

Quellen:Jägerprüfung: Zulassung (service-bw)

Bayern
  1. In Bayern meldest du dich schriftlich bei der Zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Landesamt für Maß und Gewicht an, spätestens 4 Wochen vor dem Termin. Du musst 15 Jahre alt sein und 120 Stunden Ausbildung nachweisen, davon mindestens 60 praktisch, dazu die Schießausbildung. Die Prüfung kostet 280 € und findet landesweit mindestens viermal im Jahr statt (§§ 3, 6, 7, 11 JFPO).

Quellen:Jäger- und Falknerprüfungsordnung Bayern (JFPO)

Brandenburg
  1. In Brandenburg prüfen beliehene Prüfungsstellen; gibt es keine, ist die untere Jagdbehörde zuständig. Den Antrag stellst du spätestens 2 Monate vor dem Termin. Der Lehrgang umfasst mindestens 150 Stunden (§§ 1 bis 3 Jägerprüfungsordnung).

Quellen:Jägerprüfungsordnung Brandenburg

Niedersachsen
  1. In Niedersachsen prüft eine Kommission bei der Jagdbehörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt. Sie gibt Termine und Antragsfristen bekannt. Am Tag vor der Prüfung musst du mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt sein. Ein Lehrgang ist nicht vorgeschrieben (§§ 1, 3 der Jäger- und Falknerprüfungsverordnung).

Quellen:Jäger- und Falknerprüfung Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen stellst du den Antrag bei der unteren Jagdbehörde deines Wohnorts, spätestens 2 Monate vor dem schriftlichen Teil. Den schriftlichen Teil gibt es einmal im Jahr, am Montag der letzten vollständigen Woche im April. Bei Prüfungsbeginn musst du 15 Jahre alt sein (§§ 1, 3, 4 DVO LJG-NRW).

Quellen:DVO LJG-NRW

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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