Jagdliche Ausnahmen: Wintergatter, Hege und Bejagung (Bayern)
Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die untere Jagdbehörde im Landratsamt oder in deiner Stadt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Worum es geht
Das musst du tun:
- Die Ausnahmen in diesem Leitfaden gibt es so nur im bayerischen Jagdrecht. Wer ein Jagdrevier hat, muss das Wild hegen, und die Hege soll Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft möglichst vermeiden (§ 1 Abs. 2 BJagdG).
- Jagd- und Schonzeiten legt der Bund fest. Die Länder können Schonzeiten aus besonderen Gründen aufheben, etwa gegen übermäßige Wildschäden oder für Forschung und Lehre (§ 22 Abs. 1 BJagdG).
- Schritt 2
Wer entscheidet
Das musst du tun:
- Über diese Ausnahmen entscheidet in Bayern die höhere Jagdbehörde bei der Regierung. Fragen zum eigenen Revier beantwortet zuerst die untere Jagdbehörde im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt.
- Schritt 3
So stellst du den Antrag
Das musst du tun:
- Den Antrag stellst du formlos und schriftlich. Leg Nachweise bei, warum die Ausnahme nötig ist, und die Zustimmungen, die das Gesetz verlangt.
Quellen:§ 1 BJagdG§ 22 BJagdGArt. 31 BayJGBayernPortal: Wildhege und Bejagung, Ausnahmegenehmigung
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern darf im Wintergatter, in dem Rotwild in der Notzeit gefüttert wird, Schalenwild nicht erlegt werden, außer krankes und kümmerndes Wild. Die höhere Jagdbehörde bei der Regierung kann Ausnahmen zulassen, wenn das allgemeine Wohl es verlangt, vor allem Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (Art. 31 Abs. 2 BayJG). Für Wissenschaft, Lehre und Forschung kann sie auch Ausnahmen von den Regeln über Hege und Bejagung zulassen, etwa zur Wilddichte. Dafür müssen Revierinhaber und Jagdberechtigte oder Jagdgenossenschaft zustimmen (Art. 32 Abs. 6 BayJG). Den Antrag stellst du formlos bei der Regierung.
Quellen:BayernPortal: Schalenwild in Wintergattern, Ausnahmegenehmigung
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.