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Als Jagdaufseher bestätigt werden

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die untere Jagdbehörde im Landratsamt oder in deiner Stadt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was ein bestätigter Jagdaufseher ist

    Das musst du tun:

    1. Den Jagdschutz in einem Revier haben neben den Behörden der Jagdausübungsberechtigte mit Jagdschein und die Jagdaufseher, die die Behörde bestätigt hat (§ 25 Abs. 1 BJagdG). Jagdschutz heißt vor allem Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen und wildernden Hunden und Katzen (§ 23 BJagdG).
  2. Schritt 2

    Welche Rechte er hat

    Das musst du tun:

    1. Bestätigte Jagdaufseher haben im Jagdschutz in ihrem Dienstbezirk die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, wenn sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind (§ 25 Abs. 2 BJagdG). Hauptberufliche Jagdaufseher sollen Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sein (§ 25 Abs. 1 BJagdG).
  3. Schritt 3

    So läuft die Bestätigung

    Das musst du tun:

    1. Der Revierinhaber stellt den Jagdaufseher an und beantragt die Bestätigung bei der unteren Jagdbehörde im Landratsamt oder in der kreisfreien Stadt. Voraussetzungen und Unterlagen regelt das Jagdgesetz des Landes.

Quellen:§ 25 BJagdG§ 23 BJagdGArt. 41 BayJG

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In Bayern kann der Revierinhaber volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen (Art. 41 Abs. 1 BayJG). Die untere Jagdbehörde darf die Bestätigung nur versagen, wenn kein gültiger Jahresjagdschein vorliegt oder Bedenken gegen Zuverlässigkeit oder fachliche Eignung bestehen (Art. 41 Abs. 2 BayJG). Die Eignung zeigst du meist mit einem Lehrgang für Jagdaufseher und mehrjähriger Praxis in der Revierbetreuung, auch eine forstfachliche, polizeiliche oder juristische Vorbildung zählt. Mit dem Antrag gibst du die Lehrgangsbestätigung, ein aktuelles Lichtbild und gegebenenfalls eine Kopie des Jagdscheins ab.

Quellen:BayernPortal: Jagdaufseher, Bestätigung

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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