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Amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger oder Prüfer werden

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Behörde deines Landes oder eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was das ist

    Das musst du tun:

    1. Amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr arbeiten für die Technische Prüfstelle ihres Gebiets. Sie prüfen Fahrzeuge und nehmen Fahrerlaubnisprüfungen ab. Dafür brauchst du eine Anerkennung (§ 1 Abs. 1 KfSachvG).
    2. Es gibt vier Stufen: Sachverständiger, Sachverständiger mit Teilbefugnissen, Prüfer und Prüfer mit Teilbefugnissen. Prüfer mit Teilbefugnissen dürfen nur die amtlich vorgeschriebenen Fahrzeuguntersuchungen machen (§ 1 Abs. 2 KfSachvG).
    3. Für jedes Gebiet gibt es nur eine Technische Prüfstelle, das Land beauftragt eine Stelle damit (§ 10 Abs. 1 KfSachvG). Du arbeitest nur für die Prüfstelle, der du angehörst (§ 6 Abs. 1 KfSachvG).
  2. Schritt 2

    Voraussetzungen

    Das musst du tun:

    1. Du bist mindestens 23 Jahre alt, geistig und körperlich geeignet und zuverlässig und hast die Fahrerlaubnis aller Klassen. Klasse D brauchst du nur, wenn du Prüfungen für Klasse D abnimmst (§ 2 Abs. 1 KfSachvG).
    2. Du hast mindestens anderthalb Jahre als Ingenieur in einer Prüfstelle, einem Kfz-Betrieb oder einer Kfz-Fabrik gearbeitet, für Prüfer mit Teilbefugnissen als Meister. Dann folgen mindestens 6 Monate Ausbildung in einer Technischen Prüfstelle und eine Prüfung.
    3. Sachverständige brauchen ein Studium in Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder Elektrotechnik an einer Universität oder Technischen Hochschule, Sachverständige mit Teilbefugnissen und Prüfer an einer Fachhochschule. Prüfern mit Teilbefugnissen reicht Kfz-Meister oder staatlich geprüfter Kfz-Techniker (§ 2 Abs. 2 KfSachvG). Über ausländische Abschlüsse entscheidet das Land.
  3. Schritt 3

    Antrag und Ausweis

    Das musst du tun:

    1. Im Antrag gibst du die Stufe an. Beizulegen sind Lebenslauf mit Foto, ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein Gutachten zur Eignung, eine beglaubigte Kopie des Führerscheins und Nachweise über Praxis, Ausbildung bei der Prüfstelle, Zugehörigkeit und Abschluss (§ 3 Abs. 1 KfSachvG).
    2. Die Anerkennung bekommst du als Ausweis (§ 5 KfSachvG). Sie ruht etwa während eines Fahrverbots und erlischt, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird (§ 7 KfSachvG).
  4. Schritt 4

    Prüfingenieur ist etwas anderes

    Das musst du tun:

    1. Prüfingenieure arbeiten für eine anerkannte Überwachungsorganisation und machen dort Hauptuntersuchungen. Die Organisation betraut sie, die Landesbehörde stimmt zu. Voraussetzungen sind unter anderem mindestens 23 Jahre, die Fahrerlaubnis aller Klassen außer D und D1, ein Studium in Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder Elektrotechnik, mindestens 6 Monate Ausbildung und eine Prüfung (Nr. 3 Anlage VIIIb StVZO).

Quellen:§ 1 KfSachvG§ 2 KfSachvG§ 3 KfSachvG§ 10 KfSachvGAnlage VIIIb StVZO

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In Bayern ist die TÜV SÜD Auto Service GmbH die Technische Prüfstelle (§ 10 ZustVVerk). Die Prüfstelle stellt den Antrag auf Anerkennung für dich bei der Regierung von Niederbayern. Die Anerkennung kostet 100 €, die Prüfung je nach Stufe 481 bis 685 €. Geprüft wird einmal im Sommer und einmal im Winter; die Unterlagen müssen im Januar oder im Juli bei der Regierung sein. Auch der Betrauung von Prüfingenieuren stimmt die Regierung von Niederbayern zu (§ 13 Abs. 3 ZustVVerk).

Quellen:BayernPortal: Sachverständige und Prüfer, AnerkennungBayernPortal: Anmeldung zur Prüfung

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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