Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Klage beim Arbeitsgericht

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür das Arbeitsgericht da ist

    Das musst du tun:

    1. Das Arbeitsgericht entscheidet Streit zwischen dir und deinem Arbeitgeber, etwa über eine Kündigung, Lohn, Urlaub oder das Arbeitszeugnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG).
    2. Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk du gewöhnlich arbeitest oder zuletzt gearbeitet hast (§ 48 Abs. 1a ArbGG). Du kannst auch am Sitz des Arbeitgebers klagen (§ 17 ZPO).
  2. Schritt 2

    Gegen eine Kündigung: 3 Wochen

    Das musst du tun:

    1. Willst du dich gegen eine Kündigung wehren, muss die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht sein (§ 4 KSchG). Das gilt auch in kleinen Betrieben (§ 23 Abs. 1 KSchG).
    2. Verpasst du die Frist, gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG). Warst du trotz aller Sorgfalt verhindert, kann das Gericht die Klage nachträglich zulassen. Den Antrag stellst du innerhalb von 2 Wochen, nachdem das Hindernis weggefallen ist. 6 Monate nach dem Ende der versäumten Frist geht das nicht mehr (§ 5 Abs. 3 KSchG).
    3. Eine Kündigung muss schriftlich sein, eine E-Mail oder Textnachricht reicht nicht (§ 623 BGB).
  3. Schritt 3

    Klage einreichen

    Das musst du tun:

    1. In der ersten Instanz führst du die Klage selbst, eine Anwältin oder ein Anwalt ist nicht nötig (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Bist du in einer Gewerkschaft, kann sie dich vertreten (§ 11 Abs. 2 ArbGG).
    2. Reich die Klage schriftlich ein oder lass sie in der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts zu Protokoll nehmen (§ 46 Abs. 2 ArbGG, § 496 ZPO). Das kostet nichts, eine Rechtsberatung gibt es dort aber nicht.
    3. Bring Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen und die genaue Anschrift des Arbeitgebers mit. Sprichst du wenig Deutsch, nimm zur Rechtsantragstelle eine Person mit, die übersetzt. In der Verhandlung zieht das Gericht bei Bedarf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher hinzu (§ 185 GVG).
  4. Schritt 4

    Gütetermin und Verhandlung

    Das musst du tun:

    1. Das Verfahren beginnt mit einer Güteverhandlung vor der oder dem Vorsitzenden, die eine Einigung sucht (§ 54 Abs. 1 ArbGG).
    2. Einigt ihr euch nicht, folgt die streitige Verhandlung, gleich anschließend oder in einem weiteren Termin (§ 54 Abs. 4 ArbGG).
  5. Schritt 5

    Kosten

    Das musst du tun:

    1. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG).
    2. Gerichtskosten zahlst du nicht im Voraus (§ 11 GKG). Endet das Verfahren mit einem Vergleich vor Gericht, fällt keine Gerichtsgebühr an. Nach einem Urteil sind es 2,0 Gebühren nach dem Streitwert (Vorbemerkung 8, Nr. 8210 KV GKG).
    3. Reicht dein Geld für den Prozess nicht, gibt es Prozesskostenhilfe (§ 11a ArbGG).

Quellen:§ 2 ArbGG§ 4 KSchG§ 5 KSchG§ 11 ArbGG§ 12a ArbGG§ 48 ArbGGKV GKG, Teil 8Justiz: Gericht suchen

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.