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Dein Deutschland

Bayerisches Landespflegegeld (nur Bayern)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer es bekommt

    Das musst du tun:

    1. Das Landespflegegeld zahlt nur der Freistaat Bayern. Du bekommst es, wenn du am 31. Dezember mit alleiniger oder Hauptwohnung in Bayern lebst und an mindestens einem Tag des Jahres mindestens Pflegegrad 2 hattest (Art. 2 BayLPflGG).
    2. Mit Pflegegrad 1 gibt es nichts. Dein Einkommen spielt keine Rolle. Berlin und Bremen nennen eine andere Leistung ebenfalls Landespflegegeld. In Berlin ist sie für blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen, in Bremen für blinde und schwerstbehinderte. Näheres steht in der Anleitung zum Blindengeld.
  2. Schritt 2

    Wie viel

    Das musst du tun:

    1. Seit 2026 sind es 500 € pro Jahr; bis 2025 waren es 1.000 € (Art. 2 Abs. 4 BayLPflGG). Das Geld kommt bis zum 31. Januar des folgenden Jahres aufs Konto.
    2. Es soll nicht auf Pflege-, Teilhabe- und Sozialleistungen angerechnet werden (Art. 1 BayLPflGG).
  3. Schritt 3

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Den Antrag stellst du beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg, online, per Post, Fax oder E-Mail. Leg eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse oder des Sozialhilfeträgers bei; das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht.
    2. Die Frist endet 3 Monate nach dem Ende des Jahres, für 2026 also am 31. März 2027 (Art. 3 BayLPflGG). Fehlen noch Unterlagen, stell den Antrag trotzdem, damit die Frist gewahrt ist.
  4. Schritt 4

    Die folgenden Jahre

    Das musst du tun:

    1. Der Antrag gilt für die folgenden Jahre weiter, bis du ihn zurücknimmst. Melde dem Landesamt, wenn der Pflegegrad auf 1 sinkt oder wegfällt, wenn die Person aus Bayern wegzieht oder stirbt. Einen höheren Pflegegrad musst du nicht melden.

Quellen:Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG)Landesamt für Pflege: Landespflegegeld

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