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Dein Deutschland

Pflegegrad beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Zuständig: die Pflegekasse

    Das musst du tun:

    1. Den Pflegegrad beantragst du bei der Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse der Person, die Pflege braucht. Bei privat Versicherten ist es die private Pflegeversicherung.
    2. Pflegebedürftig ist, wer voraussichtlich mindestens 6 Monate Hilfe braucht, weil Selbstständigkeit oder Fähigkeiten eingeschränkt sind.
  2. Schritt 2

    Antrag stellen

    Das musst du tun:

    1. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief reicht: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Formular schickt die Kasse danach.
    2. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Warte also nicht. Stellst du ihn für einen Angehörigen, brauchst du seine Zustimmung oder eine Vollmacht.
  3. Schritt 3

    Begutachtung

    Das musst du tun:

    1. Der Medizinische Dienst kommt in der Regel nach Hause, bei privat Versicherten Medicproof. Er prüft sechs Bereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung und den Umgang mit Krankheit.
    2. Ein Pflegetagebuch über einige Tage hilft. Wer pflegt, sollte beim Termin dabei sein.
  4. Schritt 4

    Pflegegrad und Bescheid

    Das musst du tun:

    1. Es gibt 5 Pflegegrade, von geringen (1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen (5). Welcher es wird, hängt von den Punkten der Begutachtung ab.
    2. Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Ist sie zu spät, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 €, außer sie kann nichts für die Verzögerung oder die Person lebt schon mit mindestens Pflegegrad 2 im Pflegeheim.
    3. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats. Die genaue Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids; im Ausland oder ohne diese Belehrung ist sie länger (§§ 84, 66 SGG).
  5. Schritt 5

    Beratung

    Das musst du tun:

    1. Mit dem Antrag hast du Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse. In vielen Ländern gibt es außerdem Pflegestützpunkte, die vor Ort beraten.

Quellen:gesund.bund.de: Pflegeleistungen beantragen§ 14 SGB XI§ 15 SGB XI§ 18c SGB XI§ 84 SGG

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