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Mahnbescheid: widersprechen oder beantragen

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was ein Mahnbescheid ist

    Das musst du tun:

    1. Ein Mahnbescheid kommt vom Mahngericht, einem Amtsgericht. Ob die Forderung stimmt, hat das Gericht nicht geprüft (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
    2. Du hast 2 Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Tust du nichts, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und damit vollstrecken lassen (§ 699 ZPO).
  2. Schritt 2

    Widerspruch einlegen

    Das musst du tun:

    1. Hältst du die Forderung ganz oder zum Teil für falsch, widersprichst du schriftlich bei dem Gericht, das den Bescheid erlassen hat. Nimm dafür das beigelegte Formular (§§ 692, 694 ZPO).
    2. Danach kommt die Sache nur vor das Streitgericht, wenn eine Seite das beantragt (§ 696 ZPO). Welches Gericht das ist, steht im Mahnbescheid.
  3. Schritt 3

    Schon ein Vollstreckungsbescheid?

    Das musst du tun:

    1. Ein Widerspruch geht nur, bis der Vollstreckungsbescheid verfügt ist. Ein zu später Widerspruch zählt als Einspruch (§ 694 ZPO).
    2. Gegen den Vollstreckungsbescheid legst du innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch ein. Er wirkt wie ein Versäumnisurteil (§ 700 ZPO, § 339 ZPO).
  4. Schritt 4

    Selbst einen beantragen

    Das musst du tun:

    1. Schuldet dir jemand Geld, beantragst du den Mahnbescheid online über online-mahnantrag.de. Zuständig ist das Amtsgericht an deinem Wohnsitz oder das zentrale Mahngericht, das dein Land dafür bestimmt hat (§ 689 ZPO).
    2. Die Gerichtskosten hängen von der Höhe der Forderung ab. Der Kostenrechner auf mahngerichte.de rechnet sie aus.

Quellen:Mahngerichte der Länder§ 692 ZPO§ 694 ZPO§ 696 ZPO§ 699 ZPO§ 700 ZPO§ 689 ZPO

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