Entschädigung für Manöverschäden beantragen
Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Stelle oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was ersetzt wird
Das musst du tun:
- Beschädigen die Bundeswehr oder ausländische Streitkräfte bei Manövern oder anderen Übungen Grundstücke, Gebäude, Straßen, Brücken oder Gewässer, ist Ersatz zu leisten (§ 77 Abs. 1 BLG). Bei Zerstörung zählt der gemeine Wert, bei Beschädigung zählen die notwendigen Kosten der Reparatur.
- Bei Feldern und Wald kommt ein Ausgleich für den geringeren Ertrag dazu (§ 77 Abs. 2 BLG). Kannst du ein Grundstück wegen der Übung nicht wie gewohnt nutzen, gibt es eine Entschädigung für den Nutzungsausfall (§ 78 BLG).
- Schritt 2
Wo du den Schaden meldest
Das musst du tun:
- Hat die Bundeswehr allein den Schaden verursacht, meldest du ihn bei deiner Gemeinde. Sie leitet den Antrag an das zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter.
- Waren ausländische Streitkräfte beteiligt, allein oder mit der Bundeswehr, ist die Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zuständig. Dafür gelten das NATO-Truppenstatut und seine Zusatzregeln (§ 82 Abs. 1 BLG).
- Schritt 3
Fristen
Das musst du tun:
- Melde den Schaden so schnell wie möglich. Bei Schäden durch ausländische Streitkräfte musst du den Anspruch innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend machen, nachdem du vom Schaden und von ihrer Beteiligung erfahren hast. Ansprüche nach dem Bundesleistungsgesetz verjähren sonst in vier Jahren ab Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§ 34 Abs. 1 BLG).
- Schritt 4
Einigung oder Bescheid
Das musst du tun:
- Die Behörde soll sich möglichst mit dir einigen (§ 81 Abs. 3 BLG). Klappt das nicht, setzt sie den Betrag durch einen schriftlichen Bescheid fest (§ 51 Abs. 3 und 4 BLG). Bist du nicht einverstanden, kannst du beim Landgericht klagen, in dessen Bezirk der Schaden entstanden ist (§ 81 Abs. 2 BLG).
Quellen:§ 77 BLG§ 78 BLG§ 81 BLG§ 82 BLG§ 34 BLGBayernPortal: Manöverschäden, Entschädigung
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