Anmeldung an der Musikschule
Amtlich: Zur Aufnahme an der Musikschule anmelden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Öffentliche Musikschulen
Das musst du tun:
- Viele Städte und Landkreise tragen eine Musikschule selbst oder fördern sie. Sie unterrichten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, einzeln oder in Gruppen. Manche Länder schützen den Namen Musikschule oder erkennen Musikschulen an, etwa Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.
- Schritt 2
Anmelden
Das musst du tun:
- Du meldest dich direkt bei der Musikschule an, meist mit einem Formular. Die Gebühren stehen in ihrer Gebührenordnung; dort steht auch, ob es Ermäßigungen gibt, etwa für Geschwister.
- Schritt 3
Hilfe aus dem Bildungspaket
Das musst du tun:
- Bekommt deine Familie Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag, gibt es für Kinder unter 18 aus dem Bildungspaket 15 € im Monat, auch für Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bekommt ihr Grundsicherungsgeld, beantragst du das beim Jobcenter, sonst bei der Stelle, die deine Stadt oder dein Kreis dafür bestimmt.
Quellen:§ 28 SGB IISingschul- und Musikschulverordnung Bayern
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