Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer sie bekommt
Das musst du tun:
- Mütter und Väter haben Anspruch auf eine Vorsorge- oder Reha-Kur, wenn sie medizinisch nötig ist, auch als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur (§§ 24, 41 SGB V). Die Krankenkasse muss sie dann zahlen.
- Ambulante Behandlungen musst du vorher nicht ausschöpfen. Auch pflegende Angehörige können eine Kur bekommen.
- Schritt 2
Verordnung und Antrag
Das musst du tun:
- Deine Ärztin oder dein Arzt verordnet die Kur; die Formulare für Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren hat die Praxis. Soll dein Kind mitbehandelt werden, füllt auch die Kinderarztpraxis einen Bogen aus.
- Reich den Antrag bei deiner Krankenkasse ein. Beratung gibt es auch beim Müttergenesungswerk.
- Schritt 3
Dauer und Kinder
Das musst du tun:
- Die Kur dauert meist 3 Wochen. Eine neue Kur gibt es in der Regel erst nach 4 Jahren, außer sie ist medizinisch dringend nötig.
- Kinder bis 12 Jahre können meist mitkommen, Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze.
- Schritt 4
Was du zahlst
Das musst du tun:
- Die Kasse zahlt Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Erwachsene zahlen 10 € pro Tag zu, unter 18 Jahren nichts (§ 24 Abs. 3, § 41 Abs. 3 SGB V).
- Schritt 5
Wenn die Kasse ablehnt
Das musst du tun:
- Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Quellen:gesund.bund.de: KurFamilienportal: Mutter-Kind-Kuren§ 24 SGB V§ 41 SGB V§ 61 SGB V
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