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Dein Deutschland

Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer sie bekommt

    Das musst du tun:

    1. Mütter und Väter haben Anspruch auf eine Vorsorge- oder Reha-Kur, wenn sie medizinisch nötig ist, auch als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur (§§ 24, 41 SGB V). Die Krankenkasse muss sie dann zahlen.
    2. Ambulante Behandlungen musst du vorher nicht ausschöpfen. Auch pflegende Angehörige können eine Kur bekommen.
  2. Schritt 2

    Verordnung und Antrag

    Das musst du tun:

    1. Deine Ärztin oder dein Arzt verordnet die Kur; die Formulare für Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren hat die Praxis. Soll dein Kind mitbehandelt werden, füllt auch die Kinderarztpraxis einen Bogen aus.
    2. Reich den Antrag bei deiner Krankenkasse ein. Beratung gibt es auch beim Müttergenesungswerk.
  3. Schritt 3

    Dauer und Kinder

    Das musst du tun:

    1. Die Kur dauert meist 3 Wochen. Eine neue Kur gibt es in der Regel erst nach 4 Jahren, außer sie ist medizinisch dringend nötig.
    2. Kinder bis 12 Jahre können meist mitkommen, Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze.
  4. Schritt 4

    Was du zahlst

    Das musst du tun:

    1. Die Kasse zahlt Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Erwachsene zahlen 10 € pro Tag zu, unter 18 Jahren nichts (§ 24 Abs. 3, § 41 Abs. 3 SGB V).
  5. Schritt 5

    Wenn die Kasse ablehnt

    Das musst du tun:

    1. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Quellen:gesund.bund.de: KurFamilienportal: Mutter-Kind-Kuren§ 24 SGB V§ 41 SGB V§ 61 SGB V

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