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Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung

Amtlich: Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ein Lohnsteuerhilfeverein.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer ihn bekommt

    Das musst du tun:

    1. Den Pauschbetrag bekommst du ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder wenn du hilflos bist (Merkzeichen H). Er deckt Kosten für Hilfe im Alltag, Pflege und erhöhten Wäschebedarf ab, ohne dass du Belege sammelst (§ 33b EStG).
    2. Den GdB stellt das Versorgungsamt fest. Ohne diesen Bescheid gibt es keinen Pauschbetrag.
  2. Schritt 2

    Wie hoch

    Das musst du tun:

    1. Im Jahr bei einem GdB von 20: 384 €, 30: 620 €, 40: 860 €, 50: 1.140 €, 60: 1.440 €, 70: 1.780 €, 80: 2.120 €, 90: 2.460 €, 100: 2.840 € (§ 33b Abs. 3 EStG).
    2. Mit Merkzeichen H, Bl oder TBl sind es 7.400 €, statt des Betrags nach dem GdB.
  3. Schritt 3

    Fahrtkosten

    Das musst du tun:

    1. Für Fahrten wegen der Behinderung gibt es eine eigene Pauschale: 900 € ab GdB 80 oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G, 4.500 € mit aG, Bl, TBl oder H (§ 33 Abs. 2a EStG). Weitere Fahrtkosten wegen der Behinderung kannst du dann nicht absetzen.
    2. Die Fahrtkostenpauschale zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen. Davon zieht das Finanzamt erst die zumutbare Belastung ab.
  4. Schritt 4

    So machst du ihn geltend

    Das musst du tun:

    1. Trag ihn in der Steuererklärung ein, in Mein ELSTER in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du ihn auch als Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen, ohne Mindestbetrag (§ 39a EStG).
    2. Hat ein Kind den Pauschbetrag und nutzt ihn nicht selbst, können ihn die Eltern übernehmen, meist je zur Hälfte. Dafür gehört die Steuer-ID des Kindes in die Erklärung (§ 33b Abs. 5 EStG).

Quellen:§ 33b EStG§ 33 EStG§ 39a EStGMein ELSTER

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