Persönliches Budget beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was es ist
Das musst du tun:
- Statt einer Sachleistung, etwa einer Assistenz über einen Anbieter, bekommst du auf Antrag Geld und organisierst die Hilfe selbst (§ 29 SGB IX). Seit 2008 hast du darauf einen Rechtsanspruch.
- Das geht für Leistungen zur Teilhabe, auch für Eingliederungshilfe, und für Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, die regelmäßig im Alltag anfallen. Mehrere Stellen können ein gemeinsames Budget zahlen.
- Schritt 2
Antrag stellen
Das musst du tun:
- Den Antrag stellst du bei einem Rehabilitationsträger, etwa bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit, dem Jugendamt oder dem Träger der Eingliederungshilfe. Ist er nicht zuständig, leitet er ihn innerhalb von 2 Wochen weiter (§ 14 SGB IX).
- Braucht er kein Gutachten, entscheidet er innerhalb von 3 Wochen. Kostenlos berät dich die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
- Schritt 3
Bedarf und Höhe
Das musst du tun:
- Der Träger ermittelt mit dir, was du brauchst, bei mehreren Stellen in einem Teilhabeplan. Das Budget kommt in der Regel jeden Monat als Geld.
- Es soll nicht mehr kosten als die Sachleistungen, die du sonst bekämst. Der Bedarf wird in der Regel alle 2 Jahre neu ermittelt.
- Schritt 4
Zielvereinbarung
Das musst du tun:
- Vor dem Bescheid schließt du mit dem Träger eine Zielvereinbarung. Sie regelt deine Ziele, wie du nachweist, dass der Bedarf gedeckt ist, die Qualität und die Höhe des Budgets (§ 29 Abs. 4 SGB IX).
- An deine Entscheidung für das Budget bist du 6 Monate gebunden. Aus wichtigem Grund kannst du die Zielvereinbarung schriftlich und sofort kündigen; dann wird der Bescheid aufgehoben.
- Schritt 5
Nur die Pflegekasse
Das musst du tun:
- Zahlt nur die Pflegekasse, brauchst du keine Zielvereinbarung. Pflegesachleistungen gibt es im Budget dann nur als Gutscheine für zugelassene Pflegedienste (§ 35a SGB XI).
Quellen:§ 29 SGB IX§ 14 SGB IX§ 35a SGB XIBMAS: Persönliches Budget
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.