Weiterbildung in der Pflege anrechnen lassen
Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die zuständige Behörde deines Landes oder eine Anwältin oder ein Anwalt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Worum es geht
Das musst du tun:
- Weiterbildungen in der Pflege, etwa zur Pflegedienstleitung oder Praxisanleitung, regeln die Länder. Hast du schon passende Module oder Qualifikationen, kannst du sie anrechnen lassen oder eine gleichwertige Weiterbildung gleichstellen lassen.
- Das ist etwas anderes als die Anrechnung auf die Pflegeausbildung selbst. Dort kann die Behörde eine andere Ausbildung bis zu zwei Dritteln der Dauer anrechnen; eine Helfer- oder Assistenzausbildung nach den Eckpunkten der Länder wird auf Antrag mit einem Drittel angerechnet (§ 12 PflBG).
- Schritt 2
Was die Stelle prüft
Das musst du tun:
- Meist zählt, ob Inhalt und Umfang gleichwertig sind und ob die Qualifikation mit einer Prüfung abgeschlossen wurde. Leg Zeugnisse, Urkunden und eine genaue Übersicht der Inhalte und Stunden bei, etwa ein Modulhandbuch.
- Hast du die Weiterbildung im Ausland gemacht, kann bei wesentlichen Unterschieden ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung nötig sein.
- Schritt 3
Wohin
Das musst du tun:
- Zuständig ist die Stelle deines Landes für Pflegeberufe. Frag im Zweifel deine Weiterbildungsstätte, wer anrechnet.
Quellen:§ 12 PflBGBayernPortal: Weiterbildung in der Pflege, Anrechnung
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern regelt die AVPfleWoqG vier Weiterbildungen: Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung (§ 52 Abs. 2 AVPfleWoqG). Zuständig ist die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), du beantragst online. Angerechnet werden Module oder Qualifikationen, die mit einer Prüfung abgeschlossen und gleichwertig sind; Berufserfahrung zählt nicht (§ 54 Abs. 1 AVPfleWoqG). Die Prüfung beschränkt sich dann im Wesentlichen auf das Fehlende. Vergleichbare Weiterbildungen nach Bundes- oder Landesrecht oder nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind gleichgestellt, andere stellt die VdPB auf Antrag gleich (§ 56 AVPfleWoqG). Die Gleichstellung kostet 50 bis 250 €.
Quellen:§ 54 AVPfleWoqG (Bayern)BayernPortal: Weiterbildung in der Pflege, Gleichstellung
Hessen
- In Hessen regelt die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege) sechs Weiterbildungen, etwa leitende Pflegefachkraft, Praxisanleitung und Palliative Care. Über die Anerkennung anderer Weiterbildungen und mögliche Verkürzungen entscheidet das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.