Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Schülerfahrkarte und Fahrkosten zur Schule

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer zahlt

    Das musst du tun:

    1. Ist der Schulweg lang, übernimmt der Schulträger, der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Fahrkosten oder stellt eine Fahrkarte. Die Regeln macht jedes Land selbst.
    2. Meist gilt das nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform.
  2. Schritt 2

    Ab welcher Entfernung

    Das musst du tun:

    1. Nordrhein-Westfalen: mehr als 2 km in der Primarstufe, 3,5 km in der Sekundarstufe I, 5 km in der Sekundarstufe II (§ 5 SchfkVO).
    2. Bayern und Hessen: mehr als 2 km bis Klasse 4, mehr als 3 km ab Klasse 5. In Hessen gibt es in der Oberstufe keinen Anspruch.
    3. In Niedersachsen und Baden-Württemberg legt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Entfernung fest.
  3. Schritt 3

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Frag in der Schule, ob der Antrag an den Schulträger oder an den Kreis geht. In Nordrhein-Westfalen zahlt der Schulträger der besuchten Schule, egal wo ihr wohnt (§ 4 SchfkVO).
    2. Stell ihn früh: In Nordrhein-Westfalen soll er zu Beginn des Schuljahres gestellt werden, in Hessen spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet.

Quellen:NRW: SchülerfahrkostenverordnungBayern: § 2 SchBefVHessen: SchülerbeförderungNiedersachsen: § 114 NSchG

Zuständige Stelle finden

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.