Schülerfahrkarte und Fahrkosten zur Schule
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer zahlt
Das musst du tun:
- Ist der Schulweg lang, übernimmt der Schulträger, der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Fahrkosten oder stellt eine Fahrkarte. Die Regeln macht jedes Land selbst.
- Meist gilt das nur für den Weg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform.
- Schritt 2
Ab welcher Entfernung
Das musst du tun:
- Nordrhein-Westfalen: mehr als 2 km in der Primarstufe, 3,5 km in der Sekundarstufe I, 5 km in der Sekundarstufe II (§ 5 SchfkVO).
- Bayern und Hessen: mehr als 2 km bis Klasse 4, mehr als 3 km ab Klasse 5. In Hessen gibt es in der Oberstufe keinen Anspruch.
- In Niedersachsen und Baden-Württemberg legt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt die Entfernung fest.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Frag in der Schule, ob der Antrag an den Schulträger oder an den Kreis geht. In Nordrhein-Westfalen zahlt der Schulträger der besuchten Schule, egal wo ihr wohnt (§ 4 SchfkVO).
- Stell ihn früh: In Nordrhein-Westfalen soll er zu Beginn des Schuljahres gestellt werden, in Hessen spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet.
Quellen:NRW: SchülerfahrkostenverordnungBayern: § 2 SchBefVHessen: SchülerbeförderungNiedersachsen: § 114 NSchG
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