Schuleingangsuntersuchung und schulärztliche Beratung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was untersucht wird
Das musst du tun:
- Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt dein Kind, meist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Geprüft werden etwa Sehen, Hören, Sprache, Bewegung und Entwicklung. So sollen Beeinträchtigungen früh erkannt werden, die für die Schule wichtig sind.
- Bei der Aufnahme in die 1. Klasse erhebt das Gesundheitsamt auch den Impfstatus (§ 34 Abs. 11 IfSG). Die Einzelheiten regeln die Schulgesetze und Gesundheitsdienstgesetze der Länder.
- Schritt 2
Termin und Unterlagen
Das musst du tun:
- Meist lädt dich das Gesundheitsamt ein. Sei bei der Untersuchung dabei, dann kannst du das Ergebnis gleich besprechen.
- Bring das gelbe Untersuchungsheft, den Impfausweis, Brille oder Hörgerät und ärztliche Berichte mit, wenn es welche gibt.
- Schritt 3
Ergebnis und Schule
Das musst du tun:
- Das Gesundheitsamt berät dich unabhängig, ob dein Kind aus gesundheitlicher Sicht bereit für die Schule ist. Über die Aufnahme entscheidet die Schule.
- Geht es um ein späteres oder früheres Einschulen, frag nach Zurückstellung oder vorzeitiger Einschulung. Das beantragst du bei der Schule.
- Schritt 4
Schulärztliche Beratung später
Das musst du tun:
- Auch später kannst du dich an den schulärztlichen Dienst wenden, etwa bei einer chronischen Krankheit deines Kindes oder Fragen zur Gesundheit in der Schule. Frag beim Gesundheitsamt nach Sprechstunde oder Untersuchung.
Quellen:§ 34 IfSGArt. 80 BayEUG§ 7 SchulgespflVBayernPortal: Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern nimmt dein Kind in den 2 Jahren vor der 1. Klasse auf Einladung des Gesundheitsamts teil (Art. 80 BayEUG). Du zeigst den Nachweis über die U9 und die Impfausweise vor (Art. 12 Abs. 3 GDG). Eine schulärztliche Untersuchung gibt es bei auffälligem Befund und auch auf deinen Wunsch (§ 7 SchulgespflV). Vor der Einschulung legst du der Schule die Teilnahmebestätigung vor (§ 8 Abs. 3 SchulgespflV). Für Kinder an Mittel- und Förderschulen kannst du eine Untersuchung formlos mit Begründung beim Gesundheitsamt beantragen.
Berlin
- In Berlin untersucht das Gesundheitsamt des Bezirks, in dem die zugewiesene Grundschule liegt. Dein Kind ist dann mindestens 5 Jahre alt und an der Grundschule angemeldet. Die Untersuchung dauert etwa eine Stunde und kostet nichts. Bring das gelbe Untersuchungsheft, den Impfausweis, Brille oder Hörgerät und den ausgefüllten Elternfragebogen mit.
Quellen:Berlin: Einschulungsuntersuchung
Nordrhein-Westfalen
- In Nordrhein-Westfalen bestellt das Gesundheitsamt für jede Schule eine Schulärztin oder einen Schularzt. Der schulärztliche Dienst untersucht zur Einschulung und bietet schulärztliche Sprechstunden für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte an. Die Teilnahme an diesen Reihenuntersuchungen ist Pflicht (§ 54 SchulG NRW).
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.