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Dein Deutschland

Schulgeld und Befreiung davon

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Öffentliche Schulen

    Das musst du tun:

    1. An öffentlichen Schulen zahlst du in der Regel kein Schulgeld. Kosten entstehen eher für Material, Ausflüge oder Mittagessen.
  2. Schritt 2

    Private Schulen

    Das musst du tun:

    1. Schulen in freier Trägerschaft, etwa kirchliche, Waldorf- oder Montessorischulen, dürfen Schulgeld verlangen. Das Grundgesetz verlangt aber, dass sie Kinder nicht nach dem Einkommen der Eltern trennen (Art. 7 Abs. 4 GG). Wie eine Schule das umsetzt, etwa mit Beiträgen nach Einkommen, Freiplätzen oder Ermäßigungen, steht in ihrer Beitragsordnung.
  3. Schritt 3

    Ermäßigung beantragen

    Das musst du tun:

    1. Um eine Ermäßigung oder Befreiung bittest du direkt die Schule. Welche Nachweise sie braucht, legt die Schule fest; frag am besten schon vor dem Vertrag.
  4. Schritt 4

    Was das Bildungspaket zahlt

    Das musst du tun:

    1. Das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) zahlt kein Schulgeld. Es übernimmt aber zum Beispiel Ausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung und Mittagessen (§ 28 SGB II).

Quellen:Art. 7 GG§ 28 SGB II

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. Private Schulen müssen, soweit nötig, das Schulgeld ermäßigen oder Beihilfen geben, damit auch Kinder aus Familien mit wenig Geld sie besuchen können (Art. 96 BayEUG). An staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs ersetzt der Staat das Schulgeld bis zu 110 € im Monat; den Antrag stellt die Schule (Art. 47 BaySchFG).

Quellen:Art. 47 BaySchFG

Brandenburg
  1. An öffentlichen Schulen wird kein Schulgeld erhoben (§ 114 BbgSchulG). Private Ersatzschulen müssen den Schulbesuch unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich machen (§ 121 BbgSchulG).

Quellen:§§ 114, 121 BbgSchulG

Bremen
  1. Private Ersatzschulen dürfen Schulgeld verlangen, aber es darf nicht so hoch sein, dass Kinder wegen des Einkommens der Eltern draußen bleiben. Deshalb staffeln sie es, geben Geschwisterrabatt oder andere Nachlässe. Um eine Befreiung bittest du direkt die Schule; welche Nachweise sie braucht, legt sie selbst fest (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Privatschulgesetz).

Quellen:Bremen: Befreiung vom Schulgeld

Hamburg
  1. Private Schulen dürfen von den Eltern derzeit höchstens 200 € im Monat je Kind verlangen. Dazu können Kosten für Mittagessen, Material und freiwillige Angebote kommen.

Quellen:Leistungsbeschreibung HH (HmbSfTG)

Hessen
  1. Für Ausbildungen in Gesundheitsberufen, etwa Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie, übernimmt das Land an Schulen, die nicht zu einem Krankenhaus gehören, das Schulgeld. Den Antrag stellt die Schule, nicht du.

Quellen:Leistungsbeschreibung HE (Schulgeld-Verordnung)

Niedersachsen
  1. An genehmigten privaten Schulen sind einige Ausbildungen schulgeldfrei, weil das Land sie fördert, etwa sozialpädagogische Assistenz, Pflegeassistenz und die Fachschule Sozialpädagogik. Du musst dafür nichts beantragen; das macht die Schule (§ 151a NSchG).

Quellen:Kultusministerium Niedersachsen: Schulgeldfreiheit

Sachsen
  1. An öffentlichen Schulen ist der Unterricht kostenlos (§ 38 SächsSchulG). Schulen in freier Trägerschaft dürfen Kinder nicht nach dem Vermögen der Eltern trennen (§ 5 SächsFrTrSchulG).

Quellen:§ 5 SächsFrTrSchulG

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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