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Dein Deutschland

Schulpsychologische Beratung

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wobei sie hilft

    Das musst du tun:

    1. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten bei Sorgen rund um die Schule: Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten, Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwierigkeiten, Prüfungsangst, Mobbing, Konflikte in der Klasse, wenn ein Kind nicht mehr zur Schule gehen will, und in Krisen. Kommen dürfen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
  2. Schritt 2

    Vertraulich

    Das musst du tun:

    1. Was du in der Beratung erzählst, bleibt vertraulich. Ausnahmen gibt es, wenn jemand akut in Gefahr ist. In vielen Ländern ist die Beratung ausdrücklich freiwillig und kostenlos. Oft kannst du dich direkt melden, ohne Umweg über die Schule; wie der Zugang läuft, regelt dein Land.
  3. Schritt 3

    Der Weg dorthin

    Das musst du tun:

    1. Sprich die Klassenleitung oder die Beratungslehrkraft an der Schule an, oder melde dich direkt bei der schulpsychologischen Beratungsstelle. Zuständig ist meist die Stelle für den Ort der Schule; unten steht sie für den Ort, den du eingibst.
  4. Schritt 4

    Wenn es akut ist

    Das musst du tun:

    1. In akuter Gefahr wähle sofort die 112.

Quellen:Bundesportal

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. Es gibt 28 schulpsychologische Beratungsstellen bei den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung, dazu Beratungslehrkräfte an den Schulen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und freiwillig; du kannst dich direkt melden.

Quellen:ZSL BW: Schulpsychologische Beratungsstellen

Bayern
  1. An den Schulen gibt es Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen; für Fragen über eine Schule hinaus gibt es die Staatlichen Schulberatungsstellen in jedem Regierungsbezirk. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und freiwillig (Art. 78 BayEUG).

Quellen:Staatliche Schulberatung in Bayern

Berlin
  1. In jedem Bezirk gibt es ein Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ), für berufliche Schulen ein dreizehntes. Zuständig ist meist das SIBUZ des Bezirks, in dem die Schule liegt. Die Angebote sind kostenlos und vertraulich.

Quellen:Berlin: SIBUZ

Brandenburg
  1. Die schulpsychologischen Beratungsstellen gehören zu den vier Staatlichen Schulämtern. Die Beratung ist freiwillig und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

Quellen:Staatliche Schulämter Brandenburg: Beratungsstellen

Bremen
  1. Beraten wird in den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ); Bremerhaven hat ein eigenes. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos.

Quellen:ReBUZ Bremen: Zugang zur Beratung

Hamburg
  1. Die schulpsychologische Beratung sitzt in den 13 Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ). Sie steht Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulpersonal offen; Fragen zu beantworten ist freiwillig (§ 35 HmbSG).

Quellen:Hamburg: ReBBZ

Hessen
  1. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten an den Staatlichen Schulämtern; die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Unter 14 ist ein vertrauliches Gespräch auch ohne Wissen der Eltern möglich, ab 14 können Jugendliche die Beratung selbst in Anspruch nehmen.

Quellen:Staatliche Schulämter Hessen: Schulpsychologie

Mecklenburg-Vorpommern
  1. Zuständig ist der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) mit Teams in den Schulamtsbereichen Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg; an manchen Schulen arbeiten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen fest vor Ort.

Quellen:Bildungsserver M-V: ZDS

Niedersachsen
  1. Die Schulpsychologie gehört zu den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung. Jede Person kann sich direkt melden, ohne Wissen oder Zustimmung Dritter; die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich.

Quellen:Bildungsportal Niedersachsen: Schulpsychologie

Nordrhein-Westfalen
  1. Die schulpsychologischen Beratungsstellen gehören zu den Kreisen und kreisfreien Städten. Sie beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte; die Liste mit Kontakten hat das Schulministerium.

Quellen:Schulministerium NRW: Beratungsstellen

Rheinland-Pfalz
  1. Es gibt 14 Schulpsychologische Beratungszentren beim Pädagogischen Landesinstitut. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos und findet unter Schweigepflicht statt; wende dich an das Zentrum für deine Region.

Quellen:Schulpsychologie RLP: Kontakt

Saarland
  1. Jeder Landkreis, der Regionalverband und die Landeshauptstadt haben einen Schulpsychologischen Dienst. Zuständig ist der Dienst am Ort der Schule, nicht am Wohnort. Die Beratung ist freiwillig, unabhängig, gebührenfrei und unterliegt der Schweigepflicht.

Quellen:Bildungsserver Saarland: Schulpsychologischer Dienst

Sachsen
  1. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen arbeiten im Landesamt für Schule und Bildung, an fünf Standorten. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos; für ein Erstgespräch vereinbarst du telefonisch einen Termin.

Quellen:LaSuB Sachsen: Schulpsychologie

Sachsen-Anhalt
  1. Die schulpsychologische Beratung gehört zum Landesschulamt, mit Standorten in Halle, Magdeburg und Dessau; jede Schule hat eine feste Ansprechperson. Die Beratung ist freiwillig und vertraulich.

Quellen:Landesschulamt LSA: Schulpsychologische Beratung

Schleswig-Holstein
  1. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es eine schulpsychologische Beratungsstelle. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos, die Psychologinnen und Psychologen unterliegen der Schweigepflicht. Du kannst dich auch ohne Wissen der Schule anmelden.

Quellen:Land SH: Schulpsychologischer Dienst

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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