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Dein Deutschland

Tod eines Kindes

Das tut mir sehr leid. Du musst jetzt nichts sofort entscheiden. Hier steht nur, was wirklich ansteht.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Todesbescheinigung

    Das musst du tun:

    1. Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. In der Klinik übernimmt das die Klinik; stirbt ein Kind zu Hause, ruf den Notruf 112.
  2. Schritt 2

    Standesamt und Urkunden

    Das musst du tun:

    1. Der Tod wird beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt, spätestens am dritten Werktag danach (§ 28 PStG). Klinik oder Bestattungsunternehmen übernehmen das meist. Dort bekommst du auch die Sterbeurkunden.
    2. Ein tot geborenes Kind (ab 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche) beurkundet das Standesamt ebenfalls, auf Wunsch mit Vornamen (§ 21 PStG, § 31 PStV).
    3. Eine Fehlgeburt wird nicht beurkundet. Du kannst sie dem Standesamt am Ort anzeigen und bekommst auf Wunsch eine Bescheinigung (§ 31 PStV).
  3. Schritt 3

    Bestattung

    Das musst du tun:

    1. Wie und bis wann bestattet wird, regelt das Landesrecht; das Bestattungsunternehmen kennt die Fristen vor Ort. Auch ein tot oder zu früh geborenes Kind kannst du bestatten lassen.
    2. Können die Eltern die Kosten nicht tragen, übernimmt sie auf Antrag das Sozialamt (§ 74 SGB XII).
  4. Schritt 4

    Mutterschutz

    Das musst du tun:

    1. Stirbt das Kind bei oder nach der Geburt, bleibt die Schutzfrist nach der Entbindung, in der Regel 8 Wochen. Arbeiten darfst du frühestens 2 Wochen danach wieder, nur wenn du es ausdrücklich willst und ärztlich nichts dagegenspricht (§ 3 MuSchG).
    2. Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt ebenfalls Mutterschutz: 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen, ab der 20. Woche 8 Wochen (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Auch hier arbeitest du nur, wenn du es ausdrücklich willst.
  5. Schritt 5

    Und dann?

    Das musst du tun:

    1. Sag Krankenkasse, Familienkasse und Elterngeldstelle Bescheid; laufende Leistungen für das Kind enden.
    2. Hatte dein Kind eine eigene Wohnung, Verträge oder Vermögen, steht der Weg in der Anleitung Todesfall: Nachlassgericht, Erbe, Kündigungen.
    3. Wenn du reden möchtest: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr da, kostenlos und anonym, 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.

Quellen:§ 28 PStG§ 21 PStG§ 31 PStV§ 3 MuSchG§ 74 SGB XIITelefonseelsorge

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