Tod eines Kindes
Das tut mir sehr leid. Du musst jetzt nichts sofort entscheiden. Hier steht nur, was wirklich ansteht.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Todesbescheinigung
Das musst du tun:
- Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. In der Klinik übernimmt das die Klinik; stirbt ein Kind zu Hause, ruf den Notruf 112.
- Schritt 2
Standesamt und Urkunden
Das musst du tun:
- Der Tod wird beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt, spätestens am dritten Werktag danach (§ 28 PStG). Klinik oder Bestattungsunternehmen übernehmen das meist. Dort bekommst du auch die Sterbeurkunden.
- Ein tot geborenes Kind (ab 500 Gramm oder ab der 24. Schwangerschaftswoche) beurkundet das Standesamt ebenfalls, auf Wunsch mit Vornamen (§ 21 PStG, § 31 PStV).
- Eine Fehlgeburt wird nicht beurkundet. Du kannst sie dem Standesamt am Ort anzeigen und bekommst auf Wunsch eine Bescheinigung (§ 31 PStV).
- Schritt 3
Bestattung
Das musst du tun:
- Wie und bis wann bestattet wird, regelt das Landesrecht; das Bestattungsunternehmen kennt die Fristen vor Ort. Auch ein tot oder zu früh geborenes Kind kannst du bestatten lassen.
- Können die Eltern die Kosten nicht tragen, übernimmt sie auf Antrag das Sozialamt (§ 74 SGB XII).
- Schritt 4
Mutterschutz
Das musst du tun:
- Stirbt das Kind bei oder nach der Geburt, bleibt die Schutzfrist nach der Entbindung, in der Regel 8 Wochen. Arbeiten darfst du frühestens 2 Wochen danach wieder, nur wenn du es ausdrücklich willst und ärztlich nichts dagegenspricht (§ 3 MuSchG).
- Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt ebenfalls Mutterschutz: 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen, ab der 20. Woche 8 Wochen (§ 3 Abs. 5 MuSchG). Auch hier arbeitest du nur, wenn du es ausdrücklich willst.
- Schritt 5
Und dann?
Das musst du tun:
- Sag Krankenkasse, Familienkasse und Elterngeldstelle Bescheid; laufende Leistungen für das Kind enden.
- Hatte dein Kind eine eigene Wohnung, Verträge oder Vermögen, steht der Weg in der Anleitung Todesfall: Nachlassgericht, Erbe, Kündigungen.
- Wenn du reden möchtest: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr da, kostenlos und anonym, 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.
Quellen:§ 28 PStG§ 21 PStG§ 31 PStV§ 3 MuSchG§ 74 SGB XIITelefonseelsorge
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