Unerlaubte Werbeanrufe melden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was verboten ist
Das musst du tun:
- Werbeanrufe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Das gilt auch für Firmen, bei denen du schon Kunde bist.
- Wer zu Werbezwecken anruft, darf die eigene Nummer nicht unterdrücken (§ 15 Abs. 2 TDDDG). Eine Einwilligung kannst du jederzeit ohne Grund widerrufen, am besten schriftlich.
- Schritt 2
Gleich notieren
Das musst du tun:
- Schreib Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firma, Namen am Telefon und das beworbene Produkt auf.
- Behauptet die Firma, du hättest eingewilligt, verlang den Nachweis. Sie muss die Einwilligung dokumentieren und 5 Jahre aufbewahren (§ 7a UWG).
- Schritt 3
Bei der Bundesnetzagentur beschweren
Das musst du tun:
- Nutze das Beschwerdeformular „Unerlaubte Telefonwerbung“ der Bundesnetzagentur. Leg Unterlagen bei, etwa E-Mails, Anruflisten oder Vertragspapiere.
- Ein Bußgeld gibt es nur bei Werbeanrufen an Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein bloßer Anrufversuch ohne Gespräch ist keine unerlaubte Telefonwerbung.
- Schritt 4
Falsche Nummer oder Betrug
Das musst du tun:
- Zeigt das Telefon eine gefälschte Nummer, melde das mit dem Formular zur Rufnummernmanipulation. Anrufe ganz ohne angezeigte Nummer kann die Bundesnetzagentur nicht verfolgen.
- Klingt der Anruf nach Betrug, etwa angeblich von Polizei oder Bank, wende dich zuerst an die Polizei.
Quellen:Bundesnetzagentur: Unerlaubte TelefonwerbungBundesnetzagentur: Manipulation von Rufnummern§ 7 UWG§ 7a UWG§ 15 TDDDG
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