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Dein Deutschland

Unerlaubte Werbeanrufe melden

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was verboten ist

    Das musst du tun:

    1. Werbeanrufe bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung erlaubt (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Das gilt auch für Firmen, bei denen du schon Kunde bist.
    2. Wer zu Werbezwecken anruft, darf die eigene Nummer nicht unterdrücken (§ 15 Abs. 2 TDDDG). Eine Einwilligung kannst du jederzeit ohne Grund widerrufen, am besten schriftlich.
  2. Schritt 2

    Gleich notieren

    Das musst du tun:

    1. Schreib Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firma, Namen am Telefon und das beworbene Produkt auf.
    2. Behauptet die Firma, du hättest eingewilligt, verlang den Nachweis. Sie muss die Einwilligung dokumentieren und 5 Jahre aufbewahren (§ 7a UWG).
  3. Schritt 3

    Bei der Bundesnetzagentur beschweren

    Das musst du tun:

    1. Nutze das Beschwerdeformular „Unerlaubte Telefonwerbung“ der Bundesnetzagentur. Leg Unterlagen bei, etwa E-Mails, Anruflisten oder Vertragspapiere.
    2. Ein Bußgeld gibt es nur bei Werbeanrufen an Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein bloßer Anrufversuch ohne Gespräch ist keine unerlaubte Telefonwerbung.
  4. Schritt 4

    Falsche Nummer oder Betrug

    Das musst du tun:

    1. Zeigt das Telefon eine gefälschte Nummer, melde das mit dem Formular zur Rufnummernmanipulation. Anrufe ganz ohne angezeigte Nummer kann die Bundesnetzagentur nicht verfolgen.
    2. Klingt der Anruf nach Betrug, etwa angeblich von Polizei oder Bank, wende dich zuerst an die Polizei.

Quellen:Bundesnetzagentur: Unerlaubte TelefonwerbungBundesnetzagentur: Manipulation von Rufnummern§ 7 UWG§ 7a UWG§ 15 TDDDG

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