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Wohnung umbauen bei Pflegebedarf (Wohnumfeldverbesserung)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wofür es den Zuschuss gibt

    Das musst du tun:

    1. Die Pflegekasse kann Umbauten in der Wohnung bezuschussen, die die Pflege zu Hause möglich machen, deutlich erleichtern oder ein selbstständigeres Leben erlauben (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Den Zuschuss gibt es ab Pflegegrad 1.
    2. Beispiele: breitere Türen, eine feste Rampe, ein Treppenlift, ein pflegegerechtes Bad mit bodengleicher Dusche.
  2. Schritt 2

    Erst beantragen, dann bauen

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag bei der Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen, und leg in der Regel einen Kostenvoranschlag bei.
    2. Die Pflegekasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen. Schaltet sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst ein, hat sie 5 Wochen Zeit (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
  3. Schritt 3

    Wie viel die Kasse zahlt

    Das musst du tun:

    1. Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 4.180 € je Person und höchstens 16.720 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
    2. Ändert sich die Pflegesituation so, dass neue Umbauten nötig werden, ist ein weiterer Zuschuss möglich.

Quellen:Bundesgesundheitsministerium: Wohnungsanpassunggesund.bund.de: Wohnraum anpassen§ 40 SGB XI

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